ich bin im Jahr 1966 aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangen. Mein leiblicher Vater hat die Vaterschaft anerkannt, hat sich aber von meiner Mutter getrennt. Ich wurde dann vor dem 1.1.1977 von meinem Stiefvater adoptiert.
Jetzt stellt sich mir die Frage, bin ich gegenüber meines leiblichen Vaters erbberechtigt?
Habe viel widersprüchliches gefunden, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen!?
Nein, eine Adoption trennt alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kind und dem abgebenden Elternteil, auch bzw. gerade hinsichtlich Unterhalts- und Erbansprüchen.
Ob es dort Ausnahmen gibt und ob diese für Dich relavant sind, kann Dir wahrscheinlich nur ein Anwalt oder das Jugendamt (welches für Adoptionen zuständig ist) verraten.
Was natürlich immer möglich wäre: Dein leiblicher Vater könnte Dir im Testament einen Teil des Erbes zusprechen (natürlich nur, wenn er noch lebt). Steuer- und erbrechtlich würdest Du dabei aber vermutlich behandelt wie ein Nicht-Verwandter.
Hallo,wenn dein stiefvater dich adoptiert hat,bist du nicht mehr erbberechtigt deinem leiblichen vater gegenüber!!adoption steht in der erbfolge wie leibliche kinder und daher ist es nicht möglich,soz.2 väter zu haben!!
ohne das näher geprüft zu haben: sie können nur einen Vater haben. Wenn Sie von Ihrem Stiefvater adoptiert wurden, ist das, rechtlich gesehen, Ihr Vater, den Sie gesetzlich beerben. Damit scheidet ein gesetzliches Erbrecht bzgl. Ihres leiblichen Vaters aus.
hallo fantomias
soweit ich weiss, sind uneheliche kinder, die nach 1944
geboren wurden auch erbberechtigt. sie können anspruch auf den pflichtteil stellen, denn ihr vater hat sie ja anerkannt.wie das mit der anschliessenden adoption aussieht, kann ich nicht beantworten. am besten sie suchen einen anwalt für erbrecht auf und lassen sich beraten, der weiss auf allle fälle bescheidt.
lg sicha
Hallo, ich kann leider nicht weiterhelfen, da es auf das Geburtsdatum des Adoptivkindes und das Adoptionsdatum ankommt. Erfolgreich ist eine juristische Beratung evtl. sogar bei der kostenlosen Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes. MfG Löwenkind
ich gehe davon aus, dass Sie im Jahre 1977 als Kind adoptiert wurden. Bei Kindesadoption brechen alle Erbrechte gegen die vorherigen Eltern usw. ab.
Also haben Sie keinen Erbanspruch gegenüber Ihrem leiblichen Vater.
Wenn Sie aber als Erwachsener adoptiert worden wären, hätte Sie einen Anspruch.
MfG
PB
Die Adoption hebt die vormaligen Verwandtschaftsverhältnisse auf. Ich hab noch nix anderes gehört. Weder Erbrecht noch Versorgungspflicht haben da noch eine Geltung. Das gilt alles gegenüber dem Adoptivvater.
Wenn bei Adoption vor dem 1.1.77 keine Erklärung nach dem Adoptionsgesetz v. 2.7.76 abgegeben wurde, so gilt das neue Adoptionsgesetz und es besteht kein Erbanspruch gegenüber dem leiblichen Vater.
Wurde bis zum 31.12.76 diese Erklärung abgegeben, so gilt das Adoptionsrecht wie bei voljährig adoptieren und das bedeutet erbberechtigt .
Da diese erbrechtliche Angelegenheit sehr umfangreich ist, empfehle ich einen " Anwalt der was kann halt " zu Rate zu ziehen.
sobald Sie adoptiert sind, haben Sie nur noch Erbansprüche an Ihre „neuen“ Eltern/Ihren „neuen“ Vater, also Ihrem Adoptivvater. Sie haben dann keinerlei Ansprüche mehr an Ihren Erzeuger, d. h. Ihren leiblichen Vater.
Gerne bin ich bereit Ihre erbrechtliche Fragen im Rahmen einer Beratung zu klären, da hierbei noch weitere Angaben zur Adoption und zu den letztwilligen Anordnungen Ihres Vaters bzw. getroffene Erbverträge notwendig sind, um Ihre Frage sicher beantworten zu können.
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Da der leibliche Vater nicht das Sorgerecht innehatte erlöschen sowohl die verwandschaftlichen Beziehungen zu ihm als auch zu dessen weiteren Verwandten, §§ 1755 II, 1756 III BGB.
erstmal sorry für die späte Antwort:
Ich bin natürlich kein Rechtsexperte: Allerdings gehen im Rahmen der Adoption natürlich alle Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber auf den Adoptivvater über. Was das aber umgekehrt für die Rechte des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater bedeutet weiss ich leider nicht.
Ich empfehle dir dringend einen Besuch beim Familienanwalt.