Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir grundsätzlich helfen?
Folgender Sachverhalt:
Ich bin volljährig adoptiert worden von meinem Stiefvater. Es war eine Teiladoption, so dass auch die orginäre Blutlinie erhalten geblieben ist. Nun ist mein Stiefvater verstorben. Das die Adoption keine rechtliche Linie zu meiner Stiefoma zur Folge hat, weiss ich. Aber was ist wenn die Stiefoma jetzt verstirbt? Ihr Mann ist bereits tot und Sie hatten ein Berliner Testament. Demnach ging alles erst auf die Stiefoma über und bei Ihrem Ableben dann auf meinen Stiefvater. Die Stiefoma hat keine Eltern mehr nur noch eine Schwester und einen Bruder. Da ich ja keine rechtliche Beziehung durch die Adoption meines Stiefvaters zu meiner Stiefoma erhalten habe, trete ich dann trotzdem an seine Stelle als dessen Nachkömmling gemäß 1924 (3) BGB. Bin das einzige Kind.
Es wäre schön wenn Ihr mir vielleicht helfen könnt.
Vielen Dank vorab
Daniel
Die gesetzliche Erbfolge würde das Erbe den Geschwistern deiner Stiefoma zuschlagen.
Wenn deine Stiefoma dir etwas hinterlassen möchte, wäre dafür ein rechtsgültiges Testament mit dir als Begünstigter nötig.
Aber müsste ich bei gesetzlicher Erbfolge als Nachkomme vom Stiefvater nicht erben. Geht doch erst nach unten und dann nach oben und danach erst zur Seite. Und erben nach unten schließen doch erben nach oben und zur Seite aus oder habe ich da einen Denkfehler? Ist das nicht die Anwendung von 1924 (3) BGB?
Hi,
§ 1924 (3) BGB klickmich
An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
und vergleiche mit
§ 1770 (1) BGB klickmich
Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich nicht auf die Verwandten des Annehmenden. …
(fett von mir)
Dann gibt es auch den
§ 1772 BGB Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme, klickmich
auf dessen Anwendung (z.B. b) oder c) ) offensichtlich bewußt verzichtet wurde.
Alles gefunden in dieser Quelle: klickmich
Gruß
.
Ob leiblich oder adopiert ist egal; du bist grundsätzlich gesetzlicher Erbe. Du beerbst also deinen Vater, der dich adoptiert hat. Wenn dein Adoptivater tot ist und deine „Stiefoma“ tot ist, dann gehörst du als Enkelkind zu den Erben 1. Ordnung, wenn bei der Adoption nach § 1772 BGB die Wirkung der Minderjährigenannahme ausdrücklich bestimmt wurde. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, dann bist du eben nicht Erbin deiner Stiefoma geworden.
sorry