Folgender Fall:
Der biologische Vater einer Frau ist vor kurzem gestorben.
Sie wurde unehelich gezeugt und geboren, danach adoptiert.
Die leibliche Mutter lebt noch, ihre Adoptiveltern, bei denen sie glücklich aufgewachsen ist und gelebt hat, sind beide bereits verstorben.
Der biologische Vater wusste, dass sie seine Tochter ist, hatte aber nie etwas mit ihr zu tun.
Hat sie nun einen Anspruch auf eine Erbschaft?
Hi,
das kommt darauf an. War es eine Minderjährigen- oder Erwachsenenadoption, wann war die Adoption.
Hier mal ein Link, der weiterhelfen könnte:
http://www.rechtsanwaelte-k-k.de/adoption_und_erbrec…
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/a…
Handelt es sich um eine Minderjährigenadoption nach 1977, dürfte das Erbrecht am Erbe leiblichen Vater erloschen sein.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sie wurde 1960 geboren und noch im selben Jahr adoptiert. Also weder Volljährig, noch nach 1977.
Im Rückkehrschluss müsste sie also einen Anspruch auf das Erbe haben, verstehe ich das richtig?
Hi,
das käme darauf an:
http://www.kanzlei-glinde.de/notar/testament/nichteh…
Am besten wäre, man würde mit den Unterlagen (Adoptionsvertrag) zu einem Anwalt gehen und prüfen lassen, ob Erbansprüche bestünden.
Gruß
Tina
Hat sie nun einen Anspruch auf eine Erbschaft?
Die relevanten Daten:
Adoption 1960
Kind war am 01.01.1977 minderjährig
Erbfall ab 01.01.1978
Es gilt als Überleitungsvorschrift § 2 II (1) AdoptG -neues Recht- d.h. es gilt § 1755 BGB aktuelle Fassung. Die Verwandschaftsbeziehungen zu den leiblichen Eltern erlöschen, kein Erbrecht.
ml.