Erbrecht bei (anonymen) Samenspenden?

Guten Abend,

angenommen ein Kind entspringt einer heterologen Samenspende. Mit 18 äussert das Kind den Wunsch, den genetischen Vater kennen zu lernen und verlangt vom dafürzuständigen Amt die Angaben zu seiner Person. Auf der Suche nach seiner genetischen Herkunft erfährt das Kind, dass der Samenspender ein inzwischen schwer kranker, ausserordentlich wohlhabender Mann ist. Wird das Kind am künftigen Nachlass seines genetischen Vaters partizipieren?

Auf Eure Antworten bin ich schon gespannt!

Gruss,
PECOS

Hallo,

im Ergebnis wohl nicht, da die familienrechtlichen Verhältnisse ausschlaggebend sind. Als er adoptiert wurde, hat er quasi eine komplette Familie mit den „dazugehörigen“ Verwandten bekommen, hat aber alle sonstigen Banden zu der genetischen Familie abbrechen müssen.

Gruß
akkon

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Hallo!

Das Kind ist rechtlich nicht mit dem Vater verwandt. Dies ist jedoch Voraussetzung, um als Erbe in Betracht zu kommen. Die Blutsverwandtschaft allein genügt nicht. Hier hilft wohl nur ein Testament oder die Vaterschaftsanerkennung, sofern nicht schon ein anderer rechtlicher Vater vorhanden ist.

Gruß Jeannette

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Hallo,

da die Samenspende - wie Du schreibst - anonym war, dürfte das Problem gar nicht
erst entstehen.

Gruß vom T.