Erbrecht bei eheänlicher Lebensgemeinschaft?

Hallo zusammen vieleicht kann mir hier jemand weiter helfen?!
Meine Mutter ist Ende Februar plötzlich im Alter von 56 Jahren verstorben!
Sie hat zuletzt mit ihrem Lebensgefährten zusammen in einem Mietshaus gewohnt, der Mietvertrag lief über ihn!
Nach dem Tod meiner Mutter wollte ich ihre persönlichen Gegenstände aus dem Haus holen, aber ihr Lebensgefährte hat mir dies verweigert, er meinte wenn ich auch nur eine Socke meiner verstorbenen Mutter haben möchte, müsste ich erst das Erbe antreten!
Ok gesagt getan!
Jetzt habe ich nach nun ca 8 Wochen die ins Land gegangen sind das Erbe angetreten, deutsche Mühlen malen langsam!
Habe dies nun dem Lebensgefährten meiner Mutter über Dritte mitgeteilt und er meinte er hätte 8 Kartons zusammen gepackt mehr hätte meine Mutter nicht gehabt!!!
Das kann ich so nicht glauben, weil meine Mama immer Schmuck hatte, die neusten Sachen etc…!
Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Muss der Lebensgefährte meiner Mutter mich ins Haus lassen?
  2. Ist nicht alles was im Haus ist,zu gleichen Teil Besitz meiner verstorbenen Mutter gewesen?
  3. Wie komme ich am besten an ihre persönlichen Sachen?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

Hallo Nadine!
Am besten wäre es wirklich, sich schnellstmöglich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das hättest Du allerdings schon nach ihrem Tod machen sollen. Bitte kümmere Dich so schnell wie möglich darum!

Hallo!

Wenn es kein Testament gibt wäre die Tochter Alleinerbe. Das scheint nun so zu sein.

Natürlich nur für den Besitz der Mutter. Das sind persönliche Dinge, Konto, Sparguthaben, Schmuck, Kleidung und möglicherweise auch Teile des Hausrates und der Möbel.

Und es gehört nicht alles zur Hälfte der Mutter ! Das wäre ggf. bei einer Ehe so.

Da die Wohnung allein dem Partner gehört, kann man da auch nicht „rumsuchen“ und gegen seine Zustimmung überhaupt eintreten.

Man kann aber eine Aufstellung verlangen .

Schmuck kann die Mutter auch verschenkt haben, das steht ihr völlig frei. Schließlich darf sie mit ihrem Besitz machen was sie will.

MfG
duck313

Das kann ich so nicht glauben, weil meine Mama immer Schmuck
hatte, die neusten Sachen etc…!

Maßgeblich wäre, was sie im Zeitpunkt Ihres Todes noch besaß. Schmuck kann man verkaufen, verschenken, verlieren, vermachen, …

  1. Muss der Lebensgefährte meiner Mutter mich ins Haus lassen?

Nein. Das Haurecht des Mieters kannst du nicht ignorieren. Du kannst als nachgewiesene Erbin vom Erbschaftsbesitzer Auskunft und Herausgabe der persönlichen Gegenstände und Eigentums der Erblasserin beanspruchen.

  1. Ist nicht alles was im Haus ist,zu gleichen Teil Besitz
    meiner verstorbenen Mutter gewesen?

Nein. Selbst im gesetzl. Güterstand einer Ehe bleiben Vermögen der Ehegatten getrennt voneinander. Deiner Mutter gehörte nur das, was sie selbst gekauft, bei Einzug eingebracht oder an Neuanschaffungen mitbezahlt hätte und davon an ihrem Sterbetag noch vorhanden war. Den Nachweis, etwa durch Kontobeleg einer Überweisung an das Möbelhaus Müller, Zeugenaussagen von Besuchern zeitnah vor ihrem Tod usw. musst du aber erbringen.

  1. Wie komme ich am besten an ihre persönlichen Sachen?

In dem du unter Fristsetzung Herausgabe der Nachlassgegenstände forderst und nach fruchtlosem Ablauf Klage erhebst.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

G imager