Erbrecht bei getrennten Partnern

Hallo,

folgende Situation: zwei Eheleute haben sich getrennt, sind aber nicht geschieden. Das Paar hat 1 minderjährigen Sohn, der bei der Mutter lebt. Es besteht kein Ehevertrag, die Ehe wurde 2004 geschlossen. Die Mutter des Ehemannes stirbt und hinterlässt ihm eine beträchtliche Geldsumme. Hat die (Noch-) Ehefrau Anspruch auf einen Teil des Geldes?

Vielen Dank für Antworten.

Hallo,

Erbschaften und Schenkungen sind per Gesetz dem Zugewinnausgleich entzogen. D. h. die (Noch-)Ehefrau bekommt nichts.
Gruß, ulli

Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Aber ein Rechtshelfer kann das ganz gewiss.

Gruß

Prost brandy,

ie Ehefrau hat keinerlei Ansprüche an geerbten werten des Ehemannes. Grundsätzlich bestehen ohnenhin keinerlei Rechte am Eigentum des anderen Ehegatten, wenn beide nicht zufällig Gütergemeinschaft vreinbart haben. Hier wurde ja nichts vereinbart: es gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das ist eine modifizierte Gütertrennung mit der Besonderheit, dass mit Beendigung der Ehe (Tod oder Scheidung) der Zugewinn ermittelt wird, im Zugewinnausgleichsverfahren. Dabei geht es um die Ermittlung der Differenzen zwischen End- und Anfangsvermögen eines jeden Ehegatten.
N i c h t in diese Zugewinnabrechnung einbezogen werden geerbte Werte. Die verbleiben voll und ganz bei dem Erben-Ehegatten. Sollte sich während der Ehezeit der Wert des Erbes erhöht haben (z.B. bei Grundstücken), dann wird dieser Wertzuwachs, aber nicht das ursprüngliche Erbe, in die Zugewinnabrechnung mit einbezogen. Das ist in Einzelnen dann noch einwenig komplizierter.

Grundsätzlich also keine Rechte des Ehegatten am Erbe, bis auf die kleine Ausnahme.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben,
S.

Hallo,
es erbt der Sohn,
erst wenn der stirbt erbt der Sohn und die Nochehefrau.

tut mir leid, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Möglicherweise nicht, da sie offensichtlich im Trennungsjahr leben. Am sichersten ist ein Anwalt!
Hallo,

folgende Situation: zwei Eheleute haben sich getrennt, sind
aber nicht geschieden. Das Paar hat 1 minderjährigen Sohn, der
bei der Mutter lebt. Es besteht kein Ehevertrag, die Ehe wurde
2004 geschlossen. Die Mutter des Ehemannes stirbt und
hinterlässt ihm eine beträchtliche Geldsumme. Hat die (Noch-)
Ehefrau Anspruch auf einen Teil des Geldes?

Vielen Dank für Antworten.

Es bsteht Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft schließt Erbschaft aus.
Ehefrau hat keinen Anspruch.

Natürlich ist ein solcher Fall mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu besprechen. Günstig ist hier, dass ein Fachanwalt für Erbrecht zugleich auch für das Familienrecht ausgebildet wurde. Es könnte demnach der gleiche Anwalt eine zuverlässige Auskunft geben, den du demnächst auch für die Durchsetzung der Scheidung beauftragen möchtest.

Im Falle einer Trennung rate ich grundsätzlich dazu, nicht zu lange mit der Scheidung zu warten. In der Regel lassen sich solche Beziehungskrisen nicht wieder reparieren und es ist für beide Partner meistens besser, wenn ein klarer Schnitt erfolgt. Nicht nur für die finanziellen Fragen, sondern auch für die Wiedereinkehr von Ruhe und Konzentration auf das eigene neue Leben.

Zu deiner Frage kann ich dir mitteilen, dass deine Frau momentan noch keine Ansprüche ableiten kann, jedoch später von deinem auf diesem Wege erworbenen Vermögen natürlich profitieren wird.

Auf jeden Fall wird dein Kind Nutzniesser, denn ob geschieden oder nicht, das Kind erbt seinen Pflichtanteil im Falle deines Ablebens.

Auch wenn du aktuell von dem Erbe noch nichts an das Kind oder die (Noch-)Ehefrau abtreten musst, kann sich der Vermögenszuwachs evtl. auf die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen auswirken.

Du solltest die Berechnung aber besser mit dem Anwalt durchsprechen, damit du nicht fahrlässig von falschen Voraussetzungen ausgehst.

Wenn du dich mit dem vielen Geld unwohl fühlst, sende ich dir gern meine Kontonummer!

Ich wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest und erinnere dich daran, dass dein Kind sich bestimmt über ein tolles Geschenk freuen würde. Das dürfte ja jetzt kein Problem sein, trotz der Trennung.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

hallo brandy456
stellt die ehefrau den antrag auf unterhalt für sich und ihren sohn, muss der mann sein vermögen und seine einkünfte offenlegen.
ich denke, die noch ehefrau geht nicht leer aus der sache raus.
ansonsten sollte sie einen anwalt aufsuchen, denn es besteht ja kein ehevertrag, und dann ist es so, dass der mann das geerbte vermögen seiner mutter nicht mit seiner ehefrau teilen muss.
anderseits heisst es, dass das erwirtschaftete vermögen innerhalb der ehe bei trennung aufgerechnet werden muss. aber vielleicht hat sich daran ja was geändert. ein anwalt kann 100% weiterhelfen.
viele grüsse sicha

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Die Mutter des Ehemannes kann über ihren Nachlass grundsätzlich selbst bestimmen, etwa über ein Testament oder Erbvertrag. In diesem könnte die Ehefrau berücksichtigt worden sein.

Die Ehefrau hat jedoch gegenüber ihrer Schwiegermutter kein gesetzliches Erbrecht. Bei gesetzlicher Erbfolge hätte sie jedenfalls kein Anspruch auf das Geld der Schwiegermutter.

Dann würde (voraussichtlich) das Geld - als Nachlass - dem Ehemann (teilweise) zustehen.

Nun könnte jedoch die Ehefrau über die Zugewinn partizipieren. Also etwa über die Zinseinnahmen, sofern diese in den Zugewinnausgleich fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
http://www.dr-erbrecht.de
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2

Hallo brandy456,
bei gesetzlicher Erbfolge hat die Ehefrau kein Anspruch auf das Geld der Schwiegermutter. Erst wenn der Ehemann stirbt hat der Sohn und die Ehefrau Erbrecht.
Mit freundlichen Gruß
Günter

Hallo,
ganz unabhängig von den Eheverhältnissen der Eheleute. Wenn die Mutter des Ehemannes verstorben ist erben nur die gesetzlichen Erben, das sind Ehepartner des Verstorbenen und seine Kinder. Wenn Ehepartner vorverstorben, erben nur die Kinder. Wenn diese verstorben sind, nur die Kinder der Kinder usw.
Es erbt nie die angeheiratete Ehefrau (oder der Ehepartner), nicht einmal, wenn sonst keine Erben vorhanden sind. Nur wenn der Ehemann bereits geerbt hat, kann dieser an die Ehefrau im Falle seines Todes weitervererben.
MfG
PB

Hallo,ich bin leider kein Jurist und kann daher nur meine private Meinung kundtun.
Wenn es so läuft wie beim Zugewinn, hat die Ehefrau keinen Anspruch darauf, denn dann gilt - wer etwas miteinbringt, dem gehörts - zumindest habe ich es so verstanden…
Petra

Noch verheiratet,steht ihr alles zu.Außer das testament sagt etwas anderes.

Nein, es besteht kein Verwandschaftsverhältnis.

ich meine ja den Ihr seid ja nicht geschieden aber würde mir bei einen Juristen für Erbrecht Rat hohlen

gruß Werner

Hallo, wenn die Mutter des Ehemannes kein Testament hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und der Vater erbt allein als blutsverwandter Erbe, wenn keine weiteren Geschwister oder Geschwisterkinder vorhanden sind. MfG Löwenkind

Hallo brandy456,
ich denke, dass die Ehefrau im Moment keinen Anspruch auf das Erbe hat.
Sollte der Mann sterben, sieht es wahrscheinlich anders aus. Ich würde raten ein Testament zu machen.
mfg
Lara50