Mein Mann und ich haben ein Haus vor ca.20 Jahren gekauft was ungefähr in 5-8 Jahren abgezahlt ist. Hatten den Kredit nochmal erhöht da das Dach gemacht werden musste.Nun ist die Frage wer erbt wenn einer Geht von uns. Wir haben ein gemeinsames Kind und jeder ein Kind vor der Ehe.Uns geht es haupt sächlich ums Grundstück. Da wir nicht verkaufen wollen was wir uns in den ganzen Jahren geschaffen haben.Da wir kein Bares Geld sonst noch hätten um das erbe auszuzahlen.
guten Tag, aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Bei gemeinsam genutzten, grundlegenden Werten kann der Tod eines Partners folgenschwere Rechtssituationen nach sich ziehen, wenn nicht zumindest durch ein Gemeinschaftliches Testament entsprechende Verfügungen getroffen worden sind. Ohne eine solche würde eine Erbengemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den vom Verstorbenen abstammenden Kinder/Abkömmlingen entstehen (mit den bekannten Risiken). Wird im Testament der überlebende Partner als Alleinerbe eingesetzt, kann nur noch insofern eine unsichere Situation entstehen, wenn eines der Ausgeschlossenen gegenüber dem Überlebenden seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht. Diesem kann dadurch begegnet werden, dass -falls möglich- mit den Kindern ein Pflichtt.verzichtsvertrag geschlossen wird; da die notarielle Beurkundung erforderlich ist, sollte aus Kostenersparnisgründen geprüft werden, ob dieser Verzicht in einen Erbvertrag eingebunden werden kann.
Eine seriöse und hilfreiche Raterteilung kann nur nach einer eingehenden Info über alle Fakten und Wünsche und nach Abwägung aller denkbaren Situationen erwartet werden. Da die notarielle Beurkundung viele Vorteile hat (selbst die Kosten können im Endergebnis günstiger ausfallen) empfehle ich das Aufsuchen eines praxiserfahrenen (also älteren) Notars, welcher Ihnen neben der Beurkundungsgebühr keine Kosten für die vielen anfallenden Fragenbeantwortungen in Rechnung stellen wird. Vermeiden Sie auf jeden Fall mögliche unklare Formulierungen in einem Laien-Testament.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.340 Tagen 1.641 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)
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