Hallo. Mein Mann hat zwei ledigen Kinder. Wir sind mittlerweile seit ein paar Jahren verheiratet und werden in diesem Jahr Haus bauen. Jetzt würde mich interessieren, welchen Anspruch die Kinder meines Mannes auf unser gemeinsames Haus haben. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie keine Ansprüche erheben können?
Vielen Dank für die Antwort.
Es kommt darauf an, ob der Vater vermögensrechtliche Ansprüche am künftigen Haus haben wird und/oder Allein- oder Miteigentümer des Baugrundstücks ist. Im Todesfall werden die Kinder entweder gesetzliche Miterben oder (im Falle des Ausschlusses durch Testament) Pflichtteilsberechtigte bezüglich der obengenannten Rechte. Es empfiehlt sich, mit den Kinder (volljährig?) vorher eine notarielle Regelung zu treffen in der zumindest ein Pflichtteilsverzicht vereinbart wird (mit oder ohne Abfindung). Hat der Vater allerdings keines der o.g. Rechte, dann erwachsen auch keine erbrechtlichen Ansprüche an Haus und Grundstück.
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem erbrechtlich ausgerichteten und dienstälteren Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen zunächst geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
Liebe Mone,
leider bin ich überhaupt kein Experte.
Aber vielleicht nützt es etwas, wenn Ihr, bevor Ihr das
Haus baut, einen Ehevetrag abschließt.
Jedenfalls würde ich mich in dieser Richtung mal ganz
genau informieren.
Ich hoffe, ich habe ein wenig geholfen.
Es grüßt Dich
Lara50