Erbrecht bei leiblichen Eltern für adopt. Kinder

Hallo Experten,

ist es wahr, dass Kinder, die nach 1977 adoptiert wurden ihr Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern behalten und somit sowohl die adoptierten als auch die leiblichen Eltern beerben können?

Weiß jemand, wo man das nachlesen kann (Gesetzestext, Kommentar, Internet)?

Vielen Dank und viele Grüßé

Anleg77

Hallo,

für Kinder die nach 1977 adoptiert wurden, besteht kein Erbanspruch gegenüber ihren leiblichen Eltern mehr. Einzige Ausnahme wäre dann, wenn das Kind bei der Adoption schon volljährig gewesen wäre.

http://www.frag-einen-anwalt.de/adoption—pflichtte…

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Experten,

mir ist ein Fehler unterlaufen. Meine u.g. Frage bezieht sich auf Kinder, die VOR 1977 adoptiert wurden (und minderjährig waren) und auf Quellen zum Nachlesen. Sorry und vielen Dank

Die eigentliche Frage:

ist es wahr, dass Kinder, die vor 1977 adoptiert wurden ihr
Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern behalten und somit
sowohl die adoptierten als auch die leiblichen Eltern beerben
können?

Weiß jemand, wo man das nachlesen kann (Gesetzestext,
Kommentar, Internet)?

Vielen Dank und viele Grüßé

Anleg77

Die eigentliche Frage:

ist es wahr, dass Kinder, die vor 1977 adoptiert wurden ihr
Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern behalten und somit
sowohl die adoptierten als auch die leiblichen Eltern beerben
können?

Weiß jemand, wo man das nachlesen kann (Gesetzestext,
Kommentar, Internet)?

Vielen Dank und viele Grüßé

Anleg77

Hallo,

also es gibt eine Vielzahl von Kommentaren hierzu wenn man googelt. Ein Pflichtteilanspruch bei Adoptionen vor 1977 bleibt wohl gegenüber den leiblichen Eltern bestehen, wobei es, wenn auch wenige, Ausnahmen geben kann. Ich an Deiner Stelle würde mich durch einen Anwalt beraten lassen.

Gruß
Tina

Hallo tinchen,

danke für die Antwort. Beim googlen finde ich diverse unterschiedliche Antworten oder vielleicht verstehe ich sie auch nicht richtig.

Es geht ja drum inwieweit das volle Erbrecht (oder doch nicht das volle) gegenüber leiblichen Eltern erhalten bleibt, wenn das Kind erst nach 1978 volljährig wurde. Eigentlich eine allgemeine Frage, ohne einen speziellen Sachverhalt. Dennoch schwierig zu finden. Einen Anwalt wollte sich die Person erst leisten, wenn es konkreter wird, z.zt. geht es nur um eine familiäre Planung.

Liebe Grüße

anleg 77