Wir sind eine Patchwork-Familie. Er hat drei Kinder, ich einen Sohn. Wir sind verheiratet und das Haus, in dem wir wohnen, gehört mir. Der Grundbucheintrag lautet nur auf mich. Aber die Abtragung trägt mein Mann seit unserer Eheschließung mit.
Wir möchten ein Testament aufsetzen, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Seine Kinder sollen nichts erben (erben das Haus der Mutter), aber mein Sohn. Wie formuliert man das?
Und wie sieht es mit meinem Ex (dem Vater meines Sohnes) aus, falls mein Sohn vor meinem jetzigem Ehemann stirbt. Kann der Ex (also Vater) einen Pflichteil des Erbes meines Sohnes von meinem Mann verlangen, auch wenn mein Mann noch lebt? Und wenn ja, wie können wir das verhindern??
Alles sehr kompliziert und ich hab nicht die leiseste Ahnung, wie wir das hieb- und stichfest machen sollen…
Hallo,
wenn Sie die Kosten eines Notar derzeit scheuen, können Sie selbst mit der Hand, und nur Sie(!!) schreiben:
Ich, …(alle Namen, Geb.Daten Anschrift) setzte hiermit meinen Sohn… zu meinem Alleinerben ein. Ich mache ihm zur Auflage, meinem Ehemann…(alle …) an der Immobilie (genaue Bezeichnung mit Grundbuchnummer) ein lebenslängliches uneingeschränktes Nießbrauchsrecht einzuräumen, was sofort nach meinem Tode im Grundbuch einzutragen ist. Zur Löschung dieser Eintragung soll der Nachweis des Todes genügen.
Meinem Ehemann gehört und verbleibt der gemeinsame Haushalt. Er erhält als Vermächtnis alle vorhandenen Bargeld und Bankguthaben allein, wovon er jedoch die Beerdigngskosten zu tragen hat.
Ort Datum und Unterschrift.
Alles ausschließlich mit der Hand geschrieben.
Ihr Ehemann kann Sie gesondert zu seiner Alleinerbin machen.
Wenn Sie aber zu einem Notar gehen, einen etwas gelogenen kleinen Wert angeben, kommen Sie günstig davon. Denn bei dem Tode fallen dann keine Erbscheinskosten (bei jedem Tod, Mann und Frau) an, die nach dem wahren Wert dann ganz schön in Geld gehen können und somit viel mehr Geld kosten können, als das Testament.
mfg
PB
Wenn Sie sich als Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen,Erbt mach Ihrem Tod Ihr Mann. Nach seinem Tod steht dem Kind Ihrem Mannes auch etwas zu, da er ja vom Vater erbt.
Aber nähere Info erhalten Sie beim Fachanwalt für Erbrecht.
Sorry kann leider nicht viel weiter helfen.
Gruß
Die juristisch 100% korrekte Formulierung nimmt dann eh der Notar vor, denn Sie sollten diesen letzten gemeinsamen Willen nicht als gemeinschaftliches Testament aufsetzen, weil sie dazu nicht zwingend eine notarielle Urkunde bräuchten, sondern in Form eines Erbvertrages, der in jedem Fall notariell beurkundet werden muss, damit er rechtsgültig ist. Sie verfügen nur, dass Ihr Sohn Erbe wird und schließen die Kinder Ihres Mannes explizit vom Erbe aus. Diese bekommen dann auf jeden Fall noch ihr Pflichtteil, das die Hälfte des gesetzlichen Erbes ist, insofern ist Streit vorprogrammiert. Schauen Sie lieber im Vorfeld, dass die Kinder Ihres Mannes eine Pflichtteilsverzichtserklärung beim Notar abgeben. Sie können ihnen dafür ja eine bestimmte Summe als Schenkung vermachen oder ihnen ein Vermächtnis zusagen. Dann ist sicher, dass nur Ihr Sohn erbt. Wenn Ihr Sohn vor Ihrem früheren Mann, also vor seinem Vater stirbt, hat der Vater tatsächlich Erbansprüche und ist pflichtteilsberechtigt.
hallo fragezeichenaufderstirn
das ist ein fall für den anwalt für erbrecht, da müssen sie sowiso hin, um das testament hib- und stichfest zu machen.
lg sicha
Zur letzten Frage vorweg folgendes: Wenn Ihr Sohn vor seinem Vater verstirbt, dann wird dieser Miterbe. Ein Pflichtteil entsteht nur dann, wenn der Vater durch Testament seines Sohnes vom Miterbe ausgeschlossen worden ist. Wenn ein derartiger Zufall (nämlich dieses Miterben) vermieden werden soll, dann dürfte Ihr Sohn kein Vermögen erwerben, also auch von niemandem etwas erben. Eine Ausnahme gibt es und damit zu Ihrer ersten Frage: Ihr Sohn könnte von Ihrem jetzigen Ehegatten zum Vorerben eingesetzt werden. Dieses hätte allerdings den Nachteil, dass ein Nacherbe bestimmt werden müsste.
Ein notarielles Testament hätte für Sie Vorteile: 1. es ist im Enderfolg bei Grundstücken kostengünstiger; 2. Sie können sich alle Test.Zweifelfragen kostenneutral vom Notar beantworten lassen; 3. Sie erhalten eine fachgerechte und neutral hinterlegte Test.urkunde! Per Web könne die vielen notwendigen Infos nicht ausgetauscht, und die Wenn und Aber´s weder richtig beleuchtet noch zweifelsfrei abgewogen werden…
Dieses ist nur ein Teil meiner Bedenken zu einem Regelungsversuch per Web!
„Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben ein. Erbe des Letztversterbenden ist der Sohn der Ehefrau, X.“
Der Ex hat keinen Pflichtteilsanspruch nach eurem Ableben. Er hätte ggf. einen Anspruch nach dem Sohn wenn dieser ein Testamemnt hinterlässt, unverheiratet und kinderlos stirbt.
Aber man kann eh selten allen möglichen Konstellationen gerecht werden…
Die Formulierung eines Erbfolgevertrages sollten Sie einem Notar überlassen. Wer kein Eigentum besitzt, kann auch nichts vererben. Meines erachtens ist aber daruaf zu achten, dass Tilungszahlungen an die Bank vom Konto des Mannes eine Forderung an die Erblasserin bedeuten. Der Exehemann hat gegenüber seiner Exfrau keinen Erbanspruch.
Es sei denn, was unwahrscheinlich ist, der Sohn hätte das Erbe seiner Mutter bereits angetreten und sein leiblicher Vater würde ihn überleben, vorausgesetzt der Sohn hat keine leiblichen Kinder.
Für Ihren konkreten Fall empfehle ich Ihnen dringend einen RA oder Notar aufzusuchen, um Ihre Bedürfnisse und Wünsche im Detail zu besprechen.
Trotzdem ein paar Hinweise:
Mit einem sogenannten Berliner Testament können sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Nachkommen erben erst dann, wenn der zweite Ehepartner verstirbt (als Nacherben). Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Nachkommen haben Anspruch auf Ihren Pflichtteil und können diesen auch einfordern.
Wie die gesetzliche Verteilung (ohne Testament) sowie die Pflichtteil-Ansprüche sind, können Sie anhand Ihrer konkreten Situation hier simulieren: moribono Sofort-Check https://www.moribono.de/sofortcheck/schritt1/
Ob Ihr Ex-Mann zum Pflichtteilsgeschützen Erben wird beim Tod Ihres Sohnes, ist zudem davon abhängig, wie die Familienverhältnisse Ihres Sohnes dann zumal sind. Ist er verheiratet und hat Kinder, ist der leibliche Vater nicht pflichtteilsgeschützt. Ist er verheiratet (im gesetzlicher Güterstand) ohne Kinder, hat der Vater einen Pflichtteilsanspruch von 12.5% etc. Auch hier können Sie die genauen Anteile mit dem moribono Sofort-Check simulieren. Ihr aktueller Ehemann ist jedoch kein gesetzlicher Erbe Ihres Sohnes (sofern Ihr Sohn nicht von Ihrem Ehemann adoptiert ist). D.h. Ihr Ehemann erbt beim Tode Ihres Sohnes nur dann, wenn er testamentarisch von Ihrem Sohn begünstigt wird.
Hallo,
das geht nur mit einem Pflichtteilsverzicht der Kinder.Nach dem Tod des Vaters wären die Kinder pflichteilberechtigt,auch wenn sie „nichts erben“.Sie sollten zunächst einmal sich gegenseitig als Erben einsetzen.Die Kinder vom Pflichtteil einfordern zurückhalten,können Sie nur wenn ein notarieller Vertrag gemacht wird den die dann unterzeichnen.Das sie vermutlich jetzt noch minderjährig sind,müssten Sie das dann machen wenn die Kinder erwachsen sind.ABER:Wenn es speziell um das Haus geht,dann können sie das auch verhindern in dem Sie beide eine Gütertrennung vereinbaren.D.h.das was Ihnen gehört.fällt auch nicht in den sog.Zugewinn,wie er normalerweise bei einer Eheschliessung autom.entsteht.
Sollte der Sohn vor Ihrem Exmann versterben so würde die rechtliche Erbfolge in Krfat treten,d.h.die Verwandten erben dem Rang nach.Wenn es eine Ehefrau gibt,erbt diese und dann die Kinder.
Pflichtteilberechtigt ist der Vater aber nicht.Er kann also später auch ein Testament verfassen,in dem er einen Erben einsetzt,um zu verhindern dass der Vater(falls er keine eigene Familie hat)etwas bekommt.
Wir sind eine Patchwork-Familie. Er hat drei Kinder, ich einen
Sohn. Wir sind verheiratet und das Haus, in dem wir wohnen,
gehört mir. Der Grundbucheintrag lautet nur auf mich. Aber die
Abtragung trägt mein Mann seit unserer Eheschließung mit.
Wir möchten ein Testament aufsetzen, in dem wir uns
gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Seine Kinder sollen
nichts erben (erben das Haus der Mutter), aber mein Sohn. Wie
formuliert man das?
Und wie sieht es mit meinem Ex (dem Vater meines Sohnes) aus,
falls mein Sohn vor meinem jetzigem Ehemann stirbt. Kann der
Ex (also Vater) einen Pflichteil des Erbes meines Sohnes von
meinem Mann verlangen, auch wenn mein Mann noch lebt? Und wenn
ja, wie können wir das verhindern??
Alles sehr kompliziert und ich hab nicht die leiseste Ahnung,
wie wir das hieb- und stichfest machen sollen…