Erbrecht bei Pflegestufe

Mein Bruder will das Haus der Eltern zum Spottpreis kaufen. Wir Geschwister (3) sind dagegen, da Vater Pflegestufe 1 hat und wir das Haus ggf. als Sicherheit für Pflegekosten halten wollen. Muss ein Verkauf rückgängig gemacht werden, sollte mehr Geld für Pflege benötigt werden bzw. wer muss für die Eltern aufkommen, wenn die kein Geld mehr haben, der eine Bruder nachweislich das Haus zum „Unterpreis“ gekauft hat?

Erst einmal, wie kann der bruder kaufen? es muss ja einen Verkäufer geben, das wäre der Vater. Wenn das der Wunsch des Vaters ist, dann wird es schwierig,
Ein Kauf schafft tatsachen, die nicht rückgängig gemacht werden können, denn siehe oben.
Die Kosten für einen Heimaufemthalt werden erst einmal durch pflegeversicherung und rente abgedeckt, nur die differenz muss dann finanziert werden.

Beide Eltern leben noch. Und es hat den Anschein, als wollten beide an den einen Bruder verkaufen, weil sie sich Vorteile versprechen. Sie bekommen sofort 30000,- Euro (Schätzwert ca. 100000Euro), brauchen keine Folgekosten mehr zahlen und auch die Restschuld in Höhe von 21000Euro würde für sie entfallen.

Wenn die Kosten der Plege nicht mehr bezahlt werden können, dann tritt das Sozalamt ein, die prüfen aber genau und werden auch den „Verkauf“ des Hauses prüfen und dann ggf. zur Kasse bitten.
Grundstätzlich würde ich sagen, sind alle Kinder in der Pflicht zu zahlen, wenn nicht mehr genügend Geld da ist, das Sozialamt guckt aber auch auf die Verhältnisse, glaube ich!

Hallo,

würde mich bei einem Fachanwalt für Erbrecht schlau machen.

Dein Vater kann sein Haus an Jeden zu jedem Preis verkaufen, wenn er der Besitzer ist.

Hallo, tut mir leid, aber diese Frage kann ich nicht beantworten, da sie mehr mit dem Sozialrecht zu tun hat. Ich wäre vorsichtig und würde eine Beratung bei einem Rechtsanwalt vorschlagen. MfG Löwenkind

Sorry, da kenne ich mich nicht aus.

Hallo maranke,

leider kann ich auf deine anfrage keine antwort geben,
da ich mich hier gar nicht auskenne.

mfg
Lara50

Hallo,

das Haus verkaufen können nur die Eigentümer. Der Bruder allein kann das also nicht, es sei denn die Eltern (oder nur noch der Vater?) haben/hat es ihm überschrieben. Oder besitzt der Bruder vielleicht eine Vollmacht?

Für die Pflege der Eltern müssen ggf. auch die Kinder aufkommen. Dass das Haus unter Wert verkauft wurde, spielt dann keine Rolle.

VG, uli:

redest du mit den eltern?
dann solltest du ihnen klar machen, dass der kaufende bruder dann auch für die eltern zuständig sein sollte, was spätere pflege angeht.
dann wären die geschwister raus aus der nummer, es muss nur notariell gesichert werden.
ob dann später mal etwas noch zu erben sein wird, weiß ich nicht.
gruß

Hallo Maranke

Das Haus gehört deinem Vater,der bestimmt den Preis.
Wenn dein Bruder nicht der Vormund deines Vaters ist,hat jeder von Euch das gleiche Mitsprache Recht.
Falls das Geld nicht reicht zur Pflege habt ihr ebenfalls alle die gleiche Pflicht für die Pflegekosten aufzukommen.
l.g.Helga

Mein Bruder ist nicht der Vormund, hat sich mit meinen Eltern zusammen ein Doppelhaus gekauft-vor vielen Jahren, deshalb meint er, diese Angelegenheit geeht nur ihn und die Eltern etwas an. Die Eltern sind etwas kurzsichtig und sehen nur ihre derzeitige Situation, in der sie gerne 30tausend Euro hätten. Diesen Geld wird vermutlich in einem Jahr alle sein und dann wären die anderen Geschwister ggf. wieder in der „Zahlpflicht“. Uns anderen wäre es einfach lieber, sie würden einen Vertrag machen, in dem der Bruder die Pflegeversorgung zusichert oder das Haus wird nicht an ihn verkauft und kann später vermietet oder anderweitig veräußert werden. Uns Geschwistern gehts NUR darum, die Eltern versorgt zu wissen, an dem Haus hat keiner von uns Interesse. Der Bruder, der das Haus (die Haushälfte) kaufen will, hat aber kein Interesse, einen notariellen Vertrag mit Pflegeverpflichtung zu unterzeichnen. Es läuft entweder auf einen großen Familienkrach hinaus oder darauf, dass einer sich die Hände reibt, wenn nachher alle gemeinsam die Zeche zahlen, er aber die Haushälfte schon mal eingesagt hat… aus dieser Nummer kommen wir alle nicht mehr gut raus - LEIDER!

das Thema bringt mich immer so auf, dass ich Fehler einbaue…meinte „einsacken“… und ich gehe auch nur mit einem „e“…sorry!!

Also auf den Bruder der das Haus zum Unterpreis kauft, kann eine gewisse Zeit lang Rückgriff genommen werden. Da ich aber nicht genau weiss, wie es in Deutschland mit dem Übernhemen der Pflegekosten aussieht, kann ich dir keine klare Antwort geben.

Hallo, auch ich wäre mit einem Verkauf des Hauses vorsichtig, zumal beide Elternteile noch leben und der Vater Pflegestufe 1 hat. Auch finde ich es ziemlich pietätlos. MfG löwenkind

Danke für die vielen Antworten!!!
Ich bin nun etwas schlauer und habe mich auch mittels Fachliteratur weiter informiert. Wie weit ich bzw. wir meine Eltern nun davon überzeugen können, das Haus lieber nicht zu verkaufen, weiß ich nicht. Aber nochmals DANKE an alle, die hilfreich zur Seite standen…und stehen!!