wenn ein schuldner das erbe seiner mutter zu gunsten seiner kinder abgelehnt, kann dann später der gläubiger (mit „Titel“) beim späteren ableben des schuldners die kinder zur bezahlung zwingen???
vielen lieben dank im voraus
Hallo Raquel,
ich denke, der Schuldner muß das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (beim Nachlaßgericht oder über einen Notar). Beim späteren Ableben des Schuldners können dann wiederum die Kinder das Erbe ausschlagen. Ich nehme an, daß dann nichts passieren kann; bin natürlich kein Rechtsanwalt.
mfg
Lara50
Beim Tode des Schuldners gehen die Rechte und Pflichten/Verbindlichkeiten auf seine Erben über. Dieses gilt immer, unabhängig davon, ob der Schuldner irgendeine Erbschaft irgendwann ausgeschlagen hat.
Mfg
H.G.
hallo raquel
es kommt darauf an, wie alt die schulden sind.
aber im normalfall erben die Erben auch schulden.daher rate ich ihnen sich im vorfeld zu erkundigen, wie hoch die eventuellen schulden sind, denn sie haben als erbe auch die möglichkeit das erbe abzulehnen.
ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. ansonsten würde ich ihnen raten sich mit einem anwalt für erbrecht in verbindung zu setzten, der kann sie in allen fragen kompetent und ausführlich aufklären, dass müssten sie aber im vorfeld erledigen, bevor der erbfall eintritt.
lg sicha
nein niemals
Hallo Raquel es tut mir Leid,das weiß ich nicht sicher.
Lieber nochmal jemanden anderes fragen.
Aber ich empfehle dringend, die Schulden vor dem Ableben zu regeln, notfalls über ein Insolvenzverfahren.
NÖ, wenn der Schuldner das Erbe zu gunsten andere das Erbe ausgeschlagen hat, dann geht der Gläubiger leer aus
Hallo
Es tut mir leid aber dies fällt unter Erbrecht und damit kenne ich mich nicht so gut aus.
Ich weiss nur das man keinen zwingen kann ein Erbe anzunehmen wenn dieser ihn nicht will.
Aber da gibt es immer wieder kleine Klauseln die bei bestimmten fällen doch anders beurteilt werden.
Tut mir leid da ich nicht helfen ann aber ein Anwalt in diesem Gebiet ann sicher besser helfen.
Gruss
Feivel
Hallo, als mit Erbrecht kenne ich mich nicht aus. Aber wenn man ein Erbe mal abgelehnt hat (hatte das auch schon) kann man das nicht rückgängig nmachen und kein Schuldner kann dann später an die Kibnder. Würde aber dennoch mal einen Anwalt befragen,. LG
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten
Hallo,
nein, das geht nicht. Wenn die Mutter der Schuldnerin stirbt, wird das Erbe durch die Kinder angetreten. Das Vermögen gehört ihnen. Wenn dann die Schuldnerin stirbt und nur Schulden hinterlässt, kann dieses überschuldete Erbe von den Kindern abgelehnt werden. Der Gläubiger der Schuldnerin hat keine Rechte am Erbe der Kinder von der Großmutter.
Viele Grüße
Micha