Der wohlhabende Wittwer B hat zwei erwachsene Kinder.
Jahre Später heiratet er die wenig vermögende A und bekommt mit dieser zwei weitere Kinder.
Um seine neue Ehefrau A abzusichern, schließt B mit den Kindern aus erster Ehe einen Vertrag, in dem sie auf ihren Pflichtteil bezüglich einer bestimmten Immobilie verzichten.
Schließlich stirbt B.
Wie verteilt sich nun das Erbe auf die Kinder aus erster Ehe? Auch abgesehen von dieser bestimmten Immobilie.
Tut mir leid, aber da kann ich nicht wirklich weiterhelfen … ich habe auch eine Halbschwester, alles wurde aber notariel und schriftlich in einem Testament beurkundet.
Wenn dies so bei Dir auch ist, hast Du wenig Chancen …das letzte geschriebene Wort gilt zwischen euch.
Da alle Kinder von Deinem Vater sind, gibt es sicher eine gesetzliche Regelung.
Hallo,
den Pflichtteilsverzichtsvertrag würde ich ja gern mal lesen.
Aber unabhängig davon:
So keine Gütertrennung mit der neuen Frau vereinbart wurde, erbt diese die Hälfte des Nachlasses und die wohl insgesamt 4 Kinder je 1/8 Anteil.
Alles klar?
Sonst einfach noch einmal melden.
MfG
PB
Grundsätzlich kann man nicht auf einen Teil seines Erbes verzichten, entweder alles oder nichts. Andererseits könnte es einfach ein Vertrag sein, in dem das Haus der Ehefrau zugesprochen wird und die Kinder sagen, ok, wir wollen das nicht!
Wenn es kein Testament gibt wird B von seiner Ehefrau zu 1/2 beerbt und die andere Hälfte erben alle seine Kinder (aus erster und zweiter Ehe und uneheliche auch) zu gleichen Anteilen.
Hallo Matador zu Deiner Frage müßte man den Vertrag kennen,den Du mit Deine Kindern geschlossen hast.
Einfach so kann man das nicht sagen.
l.G.Schattengras
alle kinder egal aus welcher Ehe sind gleich erbberechtigt. Nehmen wir die besagte Immobilie raus, bekommt die letzte Ehefrau die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte teilen sich die 4 Kinder zu gleichen Teilen.
Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage:
Der wohlhabende Wittwer B hat zwei erwachsene Kinder.
Jahre Später heiratet er die wenig vermögende A und bekommt
mit dieser zwei weitere Kinder.
Um seine neue Ehefrau A abzusichern, schließt B mit den
Kindern aus erster Ehe einen Vertrag, in dem sie auf ihren
Pflichtteil bezüglich einer bestimmten Immobilie verzichten.
Schließlich stirbt B.
Wie verteilt sich nun das Erbe auf die Kinder aus erster Ehe?
Auch abgesehen von dieser bestimmten Immobilie.
Leider kann ich sie mangels Hinweise zur Erbfolge nicht beantworten.
Als erstes wäre zu klären, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt - vom Witwer - möglicherweise aber bereits auch ein Ehegattentestament aus erster Ehe. Möglicherweise befindet sich in dem Erbvertrag auch eine entsprechende Regelung.
Sollte kein Testament vorliegen käme die gesetzliche Erbfolge ins Spiel - hier ist dann auch u.a.die Frage des Güterstandes innerhalb der neuen Ehe maßgeblich.
Erst nach Klärung der Frage, ob Sie auch etwas erben oder als Vermächtnis erhalten, kommt die Frage des Pflichtteilsrecht ins Spiel.
Hier sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten, der die Unterlagen prüft und ggf. Akteneinsicht beim Nachlassgericht beantragt.
Gerne bin ich Ihnen behiflich.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
hallo matador2060
im normalfall haben die kinder aus erster ehe den anspruch auf ihren pflichtanteil.
auf die immobilie hat in diesem fall nur die ehefrau einen anspruch, da der verzichtsantrag unterschrieben wurde, vorrausgesetzt er wurde von einem notar unterschrieben.
sollte dies nicht der fall sein, ist der vertrag, so weit ich weiss, anfechtbar.
viele grüsse sicha
Hallo M.,
die Angaben sind für eine verbindliche Anrwort unvollständig. Ich gehe mal davon aus, dass für die Ehe von A und B der gesetzliche Güterstandgalt und dass B kein Testament gemacht hat.
Dann erben A 50 %, die 4 Kinder den Rest, jeweils also 12,5 %, des Nachlasses. Da die Kinder aus erster Ehe offensichtlich nicht enterbt wurde, ist der Verzichtsvertrag gegenstandslos.
Schönen Abend noch,
S.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Erbteil der leiblichen Kinder der A zunächst auf die A übergeht? Nach dem Tod der ersten Ehefrau von B haben dessen Kinder aus erster Ehe ja auch nichts geerbt…
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Erbteil der leiblichen
Kinder der A zunächst auf die A übergeht? Nach dem Tod der
ersten Ehefrau von B haben dessen Kinder aus erster Ehe ja
auch nichts geerbt.
Hallo,
Sie haben völlig recht. Die Kinder von A erben nichts.
A erbt nach den gesetzlichen Bestimmungen 50%. Die beiden Kinder aus der ersten Ehe erben zusammen den Rest, jeder also 25 %.
Ich hatte ein Brett vorm Kopf, komme nämlich gerade aus dem Urlaub zurück.
Sorry,
S.
Hallo, diese Frage kann ich nicht beantworten, da nicht bekannt ist, ob und welche Testamente oder Erbverträge hinerlassen wurden. Wenn keine vorhanden sind, muss ein Gemeinschaftlicher Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. MfG Löwenkind
wenn dieser Vertrag über Pflichtteilsverzicht nicht beim Notar gemacht wurde, so ist dieser unwirksam.
Sicherlich verzichtet niemand auf seinen Pflichtteil, wenn er nicht einen anderen Nutzen daraus zieht, die Frage ist welchen ?
Wenn kein notarieller Erbfolgevertrag gemacht wurde sind alle Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen erbberechtigt.
Hier kommt es auch darauf an in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.
Genauere Angaben in der Frage machen eine genauere Beantwortung möglich
Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage:
Der wohlhabende Wittwer B hat zwei erwachsene Kinder.
Jahre Später heiratet er die wenig vermögende A und bekommt
mit dieser zwei weitere Kinder.
Um seine neue Ehefrau A abzusichern, schließt B mit den
Kindern aus erster Ehe einen Vertrag, in dem sie auf ihren
Pflichtteil bezüglich einer bestimmten Immobilie verzichten.
Schließlich stirbt B.
Wie verteilt sich nun das Erbe auf die Kinder aus erster Ehe?
Auch abgesehen von dieser bestimmten Immobilie.