Erbrecht bei Tod eines Ehepartners

Hallo,

wenn ein Ehepartner stirbt, muss sein Besitz (Bar, Immobilie etc.) grundsätzlich zwischen dem überlebenden Partner und den Kindern verteilt werden? Kann man dem überlebenden Partner nicht zunächst alles überlassen und die Kinder erben erst, wenn auch der zweite tot ist.
Kann man das evtl. testmentarisch festlegen?

Fragt sich und euch
Carsten

Das kann man, lies da mal zu Vor- und Nacherbschaft:

ramses90

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Hi,

nennt sich Berliner Testament:

Gruß
Christa

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