Mein leiblicher Vater , mit dem ich seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr hatte ist dieses Jahr verstorben. Ich habe von offizieller Stelle ( Amtsgericht etc) noch keine Benachrichtigung erhalten , aber Freunde informierten mich. Wie ist das mit der Ablehnung des Erbes , ich habe da was von 6 WochenZeit gehört? Beginnen die ab dem Zeitpunkt wo man offiziell angeschrieben wird oder ab da wo es erzählt wurde.
Und hat die Lebenspartnerin das Recht mir schon ausgelegt Kosten in Rechnung zu stellen, für Beerdigung , Krankenhaus etc?
Man kann das Erbe erst ausschlagen, wenn man vom Nachlassgericht darüber informiert wurde.
Hi leider kann ich da keine genaue Antwort geben…es ist auch immer klug sich in diesem Fall an einen Fachmann (Rechsanwalt, Verbraucherzentrale) zu wenden.Es ist mir auch nicht klar warum du für diese Rechnungen aufkommen sollst…er wird doch Lebensversicherungen haben…ich weis das meine Mutter für die B.kosten aufgekommen ist und ihre 4 Geschwister haben nichts dazugegeben…sie hatte das Geld auf dem Konto geerbt…wie es rechtlich aussieht weis ich nicht…wie schon gesagt bei einer Stelle Auskunft holen, die sich damit auskennt.Es gibt auch Geld von den Krankenkassen wenn jemand verstirbt…oder Rentenkassen geben auch etwas dazu…LG
ich bin nicht ganz sicher,aber die 6 wochen beginnen meiner meinung nach am todestag.die ämter melden sich so oder so, da kannst du dir sicher sein.außerdem glaube ich,daß du an den kosten hängen bleibst,egal wie lange ihr keinen kontakt hattet und unter welchen umständen ihr den kontakt abgebrochen habt.in wie weit die lebensgefährtin deines vaters kosten trägt bzw tragen müßte bin ich mir nicht sicher.soweit ich weiß sind kinder und ex-ehepartner dafür zuständig.aber ich bin KEIN experte!!!
Hallo, ich würde an Deiner Stelle - falls Du auch keinen Kontakt zur Lebensgefährtin Deines Vaters hast - Beim zuständigen Amtsgericht beantragen, die Aktenlage zu erfahren u.a. ob noch jemand die Erbschaft ausgeschlagen hat. Es gibt auch beim zuständigen Amtsgericht eine Beratungsstelle, die ich in Anspruch nehmen würde. Es wäre ratsam, ein Stammbuch oder Deine Abstammungsurkunde u. Sterbeurkunde des Vaters mitzunehmen. MfG
Hallo Nicdar,
wenn kein testament vorhanden ist, denke ich, beginnt
die ausschlagungsfrist bereits zu dem zeitpunkt zu laufen, ab dem du vom tod kenntnis hattest. Sie beträgt dann 6 wochen und muss dann beim nachlassgericht zu protokoll gegeben werden. Das würde ich sofort erledigen.
Die beerdigungskosten musst du wahrscheinlich trotzdem tragen.
Ich hoffe, meine antwort war etwas hilfreich.
mfg
Lara50
Richtig, die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen (ab Kenntnis des Todes und Grund der Berufung. Wenn ein Testament vorhanden ist, beginnt die rist nicht vor Eröffnung des Testamentes.
Für Kosten der Beerdigung haft zunächst natürlich der Erbe. Haben alle Erben ausgeschlagen und die Beerdigung z.B. Der Staat bzw. das Land bezahlt, können diese Kosten bei den näheren Angehörigen eingefordet werden. Die Lebensgefährtin hat jedoch keinen Anspruch diese Kosten zurückzufordern soweit Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
ml.
Hallo Nicdar,
ich denke erst nach offizieller Benachrichtigung durch das Nachlassgericht haßt Du 6 Wochen Zeit das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Nähere Auskunft kann Dir ein Notar geben.
Gruß Günter
Hallo Nicdar,
um ein Erbe ausschlagen zu können, muss vorher eine amtliche Bekanntmachung erfolgt sein. Will heißen, erst wenn dich das Nachlassgericht über den Todesfall mittels eines amtlichen Dokuments informiert hat, laufen die 6 Wochen für die Ausschlagung des Erbes.
Soweit mir bekannt ist, kann die Lebensgefährtin evtl. aufgelaufen Kosten, die mit der Beisetzung deines Vaters verbunden sind, nicht im Nachgang auf die umlegen. Das heißt sie ist für Ihr Handeln selbst verantwortlich - sie hätte ja auch ablehnen können.
Grüße
Yvonne
Hallo,
man wird vom nachlassgericht angeschrieben und man kann auch das erbe ausschlagen,so war es auch bei mir als mein bruder verstorben ist,auch als mein vater verstarb, er hatte für jemanden eine bügschaft übernommen die die banken auf mich übertragen wollten. ich habe damals auch das erbe nicht angetreten.
wie sich das mit den kosten verhält kann ich leider nicht sagen.