Hallo, angenommen es Stirbt die Frau von Herrn X, diese haben 4Eigentumswohnungen und ein Sohn.
Wer erbt?
Bekommt alles der Vater ?
Liebe/-r Geigersspiel,
meistens werden solche Fragen nur gestellt, wenn es Familienstreitigkeiten gibt. Falls das so wäre, und deine Mutter noch lebt, wäre es angebracht jetzt noch zu versuchen mit dem Vater wieder Frieden zu schließen. Deine Mutter wäre dir sehr dankbar.
Nun zu deiner Frage:
Auch wen deine Eltern 4 Eigentumswohnungen besitzen, bedeutet das noch nicht, dass sie gleichberechtigt sind. Dazu müsste man im Grundbuch nachsehen.
Dazu kommt noch die Möglichkeit von testamentarischen Verfügungen. Sehr gebräuchlich ist, dass man sich gegenseitig zum Erbe bestimmt. Das würde bedeuten, dass du laut Testament leer ausgeht, nach dem Gesetz aber ein Pflichtanteil verlangen kannst.
Bedenke aber, dass bei einem Rechtsstreit du die Situation noch verschärfst und dein Vater dir gegebenenfalls enterbt. Somit würde dich nach seinem Ableben ebenfalls nur ein Pflichtanteil zustehen (oder bei starke Zerrüttung des Verhältnisses auch gar nichts).
Also nochmals: suche das Gespräch mit deinen Eltern!
Mal angenommen, deine Eltern möchten dich aber nicht übergehen. Dan sieht das Gesetz vor, dass dein Vater zuerst die Hälfte von allem bekommt, zusätzlich dem Hausrat und Hochzeitsgeschenke. Das ist seinen eigenen Besitz. Damit sind also 2 Häuser nicht mehr zu berücksichtigen.
Dies gilt aber nur bei Gütergemeinschaft. Somit müsste man zuerst im Stammbuch nachsehen.
Die anderen zwei Häuser würden dir theoretisch zustehen, falls es keine andere Regelung (s.o.) gibt Davon ist wieder 50% als Pflichtteil anzusehen. Ein Pflichtanteil ist aber nur in Geldwert einzuklagen.
Bedenke aber, dass dein Vater auch als Vorwegerbe eingesetzt werden könnte. In diesem Fall bedeutet das, dass du zwar Anrecht auf das Erbe hast, aber es von deinem Vater verwaltet wird, bis auch er stirbt. Erst dann würde es auf dich übergehen.
Alles in allem eine nicht so einfache Materie, die nur mithilfe eines Anwaltes (nach dem ableben deiner Mutter und der Testamentseröffnung) geklärt werden kann. Ich empfehle also nochmals: suche das Gespräch mit deinen Eltern, vor allem, wenn du in finanziellem Not bist.
Hallo, sollte kein Testament vorhanden sein. Gilt die gesetzliche Erbfolge.Für Ehepaartner ein gesondertes Recht, dann Kinder usw.