folgende Situation: zwei Eheleute haben sich getrennt, sind aber nicht geschieden. Das Paar hat 1 minderjährigen Sohn, der bei der Mutter lebt. Es besteht kein Ehevertrag, die Ehe wurde 2004 geschlossen. Die Mutter des Ehemannes stirbt und hinterlässt ihm eine beträchtliche Geldsumme. Hat die (Noch-) Ehefrau Anspruch auf einen Teil des Geldes?
es ist egal, ob die Partner getrennt sind oder nicht, bei Eintritt des Erbfalls, wenn testamentarisch nichts anderes geregelt ist, also die gesetzliche Erbfolge eintritt, erben die Kinder des Erblasses.
Ich habe die Frage so verstanden, ob es sich bei der Erbschaft um einen ehelichen Zugewinn handelt, den der Ehemann mit seiner (Noch)Ehefrau teilen muß.
seit wann fällt eine Erbschaft in den Zugewinn? Meines Wissens nach nicht, nur wenn ab dem Erbschaftsfall Wertsteigerungen erfolgen, dann sind diese - und nur die - ein Zugewinn.
G
R
ganz so einfach ist es in der Praxis nicht, denn niemand erbt € 100.000,-- packt die auf ein gesondertes Konto und lässt sie dann dauerhaft da liegen, bis er im ggf. irgendwann mal anstehenden Scheidungsverfahren dann darauf hinweist, dass es sich hierbei um ein nicht in den Zugewinn fallendes Erbe handelt. Der Normalfall sieht anders aus. Das ererbte Geld vermischt sich ganz schnell mit sonstigem Einkommen und Vermögen, vermehrt und mindert sich, und schon nach kurzer Zeit kann man vortrefflich darüber streiten, ob das neue Auto und das neue Motorrad ausschließlich aus dem Erbe finanziert wurde (und mit welchem Wert das jetzt noch anzusetzen ist), was mit dem Wert der im Jahr nach dem Erbe gekauften Aktien ist (der inzwischen enorm gestiegen, aber auch enorm gefallen sein kann), …
Ein ähnliches Spiel hat man auch oft bei geltend gemachtem Pflichtteil im Rahmen eines Berliner Testaments mit Strafklausel, wenn es dann darum geht den Pflichtteil nach dem zweiten Elternteil zu berechnen, mit dessen Vermögen sich zwischenzeitlich das Erbe nach dem Erstverstorbenen vermischt hat, welches dann natürlich von Geschwistern gerne auch nach 10 Jahren noch 1:1 abgezogen wird, und wo dann behauptet wird, es sei ausschließlich anderes Geld zwischenzeitlich ausgegeben worden, das Erbe sei hingegen unangetastet geblieben.