Hallo @ all!
Nehmen wir einmal an:
A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder. A und B haben zusammen ein Berliner Testament gemacht in dem festgelegt ist, dass nach dem Tod eines Ehepartners der andere Ehepartner den gesamten gemeinsamen Besitz erbt und ihn dann an die beiden Kinder weitervererbt.
A stirbt und B erbt natürlich den gesamten Besitz. Nach einiger Zeit heiratet B eine junge Afrikanerin nach dortigem Recht. Diese hat keine deutsche Staatsbürgerschaft und kein Visum für Deutschland. Trotzdem will B einen Großteil seines Vermögens an diese Afrikanerin vermachen, ohne Rücksicht auf das Berliner Testament (und auf die Kinder).
Kann B das???