herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.
Zunächst sollten Sie vor Ihrer Heirat erwägen einen notariellen Ehevertrag mit Ihrem künftigen Mann abzuschließen.
Ein Berliner Testament enthält viele Regelungen - viele von denen, den meisten gar nichts bewusst ist - etwa die Anordnung der Voll- und Schlusserbschaft oder eben der Vor- und Nacherbschaft.
Des Weiteren wird häufig die Bindungswirkung verkannt, wonach der überlebende dann nicht mehr nach dem Versterben des Überlebenden das Testament ändern kann.
Selbstverständlich können Sie das „Berliner Testament“ so modifizieren, dass Ihre Vermögen nicht zu den Kinder Ihre Mannes vererbt wird.
Da es um Ihr ganzes Vermögen geht, sollten Sie hie rnicht kleinlich auf die Anwaltskosten achten, sondern sich umfassende beraten lassen.
Insoweit kann ich Ihnen einen Fachanwalt für Erbrecht ans Herz legen.
Weitere Hinweise zum Erbrecht finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne bin ich Ihrer Frau dabei behilflich, ein Aufenthalt in Deutschland zu erhalten.
Zur Klärung der rechtlichen Situation und der weiteren Vorgehensweise schlage ich Ihnen zunächst eine Erstberatung vor.
Für die Erstberatung nehme ich eine Gebühr von 220 Euro (Vorschuss 220 Euro)
Auch stehe ich Ihnen telefonisch auf meiner Hotline unter 0900 10 40 80 1 für 3 Euro aus dem dt. Festnetz zur Verfügung.
Auch kann ich Ihre Frau für den Pauschalbetrag von 1200 Euro (Vorschuss 600 Euro) gegenüber der Ausländerbehörde außergerichtlich vertreten.
Bei einer gerichtliche Vertretung rechne ich nach Streitwert und RVG (Rechtsanwaltsvergütungsge-setz) ab, ausgehend von einem Streitwert von 20.000 Euro. Dann würden meine Gebühren ca. 2200 Euro beantragen, die Sie im Falle eines negativen Verfahrensausgangs tragen müssten.
Wenn Sie mir unter den genannten Voraussetzungen das Mandant erteilen möchten, bitte ich Sie mir zunächst den entsprechenden Vorschusses zu überweisen: Kontodaten: Dr. W. Buerstedde, Kontonr: 020 533 2900 bei Commerzbank Köln, BLZ 37080040.
Sobald ich den Eingang des Vorschusses unter Ihrem Namen feststelle, sollten umgehend die nötigen Schritte eingeleitet werden. Dazu würde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 0 2222-93118-0
Fax. 0 2222-93118-2
E-Mail: [email protected]
http://www.dr-erbrecht.de