Erbrecht Berliner Testament

Berliner Testament, der überlebende Partner ist Alleinerbe und kann Grundstück, Haus verkaufen und über das Vermögen bestimmen. Die beiden Kinder sind zu 50% nach dem überlebenen Partner Erben.
Frage: Kann der Überlebende Partner einer Tochter Dauerwohnrecht einräumen mit Grundbucheintrag ohne das die 2 Tochter ausgezahlt werden muss?
Wer kann diese Frage beantworten!
Ich danke schon einmal im Voraus für jede erdenkliche Hilfe.

Kann er schon. Es wäre auch wirksam.

Nur bedeutet es nicht, die andere Tochter kann nichts machen oder geht ganz leer aus.
Sie könnte ja sofort ihr Pflichtteil fordern und hat ggf. auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Am besten man lässt sich beim Anwalt/Notar dazu beraten was man wie machen könnte und wie man einvernehmlich regelt um zu erwartenden Streit von vorneherein zu vermeiden !

MfG
duck313

Was hat denn Wohnrecht mit dem Erbe zu tun?

Fragt sich
Ann da Cava

Hallo,
eine Wohnimmobilie mit Wohnrecht hat stark verminderten Wert (Verkaufswert), ausser fuer die Person mit Wohnrecht.

Ja und? Ich wiederhole meine Frage.

Erst mal vielen Dank!
Das Problem ist folgendes, es geht darum das mein Mann und ich so wie es zur Zeit aussieht , bei meinem Vater schwer Demenz zu Ende geht und meine Mutter selber ziemlich krank ist.Darum wollen wir mit ins Haus einziehen und versuchen wenigstens ein Dauerwohnrecht zu bekommen.Fakt ist im Testament steht das meine Mutter erst mal Alleinerbin ist und das Haus verkaufen kann sowie meine Schwester und ich zu gleichen Teilen später erben. Meine Schwester hat den Kontakt zu uns abgebrochen kümmert sich gar nicht um unsere Eltern,wir rennen und tun, leider haben meine Eltern nicht ins Testament mit reingeschrieben , das der jenige der übrig bleibt das Tetsament noch ändern könnte bzw. einen von uns beiden das Haus im Testament vererbt hat bzw. mit erwähnt.Mir geht es nicht um das Geld sondern um das Haus, gibt es eine Möglichkeit das wir meine Schwester umgehen können, es muss auch sehr viel ins Haus an Geld reingesteckt werden. Es ist leider auch nicht mehr möglich jetzt noch das Testament zu ändern aufgrund der Krankheit meines Vaters. Ich hoffe Sie haben einen Rat für uns Danke im voraus.

Der Pflichtteil ist natürlich nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und insoweit macht die andere Tochter auf diesem Wege natürlich ein erhebliches Minus gegenüber der an sich von den Eltern ursprünglich gegenseitig vereinbarten Regelung. Zudem darf natürlich auch die Frist für die Geltendmachung des Pflichtteils noch nicht abgelaufen sein. Diese würde auch für die Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gelten.

Man müsste mal sehen, was es an Rechtsprechung gibt, die ggf. bei einer nachträglichen, zielgerichteten Minderung des Erbes, analog zur Kenntnis der Minderung für die Geltendmachung des Pflichtteils analog zu einer Hemmung der Verjährung käme, oder ein so eingeräumtes Wohnrecht als unvereinbar mit der Bindungswirkung des Berliner Testaments erklären würde, …

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Vielen Dank,ich würde mich dann melden wie es weiter gegangen ist. MfG