Erbrecht Berliner Vertrag Immobilie erben vom Ehepartner

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe versucht eine Antwort im Netz zu finden, aber es ist mir nicht gelungen. Ich wäre für eine Antwort sehr dankber, es würde mich sehr beruhigen weil ich mein Mann schützen möchte. Vielen Dank!

Wir sind ein Ehepaar, wir haben Güttertrennung und wollen jetzt schnell ein Berliner Vertrag abschließen (so heisst das doch wenn man will dass der Längstlebende alles bekommt??) weil wir ein Haus kaufen wollen.
Ich habe verstanden dass der Längstlebende keine Erbschaftssteuer bezahlen muss wenn er in der Immobilie wohnen bleibt für mindestens 10 Jahre und die Immobilie nicht mehr als 200 QM Wohnfläche hat.
Aber was passiert wenn die Immobilie z.B. 300 QM Wohnfläche hat??? Wird mein Mann dann viel zahlen müssen wenn ich sterbe?

Danke!!

es tut mir sehr leid,aber ich bin kein experte sondern nur interessierte.
bitte wenden sie sich an einen experten!ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen.

Hallo!

Das Stichwort ist eher „Berliner Testament“, aber das gibt es auch als (notariell abzuschließenden) Erbvertrag.

Ich habe verstanden dass der Längstlebende keine
Erbschaftssteuer bezahlen muss wenn er in der Immobilie wohnen
bleibt für mindestens 10 Jahre und die Immobilie nicht mehr
als 200 QM Wohnfläche hat.
Aber was passiert wenn die Immobilie z.B. 300 QM Wohnfläche
hat??? Wird mein Mann dann viel zahlen müssen wenn ich sterbe?

Die Wohnflächengrenze von 200 m² bei selbstgenutzten Immobilien gilt nur bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Bei Ehegatten bleibt selbstgenutztes Wohneigentum unabhängig von der Wohnlfläche erbschaftsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG):

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html

Ansonsten hängt die Höhe der Erbschaftssteuer vom Wert des Gesamtnachlasses ab: Zunächst gibt es für Ehegatten ja den Freibetrag von 500.000 € auf den Reinnachlass (Nachlasswerte abzüglich Nachlassverbindlichkeiten), auf den im Erbfall keine Erbschaftssteuer anfällt. Für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände gibt es noch zusätzliche Freibeträge für Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Erst der Wert, der darüber hinausgeht, ist dann zu versteuern.

Einen Erbschaftssteuerrechner, mit dem man das Ganze mal exemplarisch durchrechnen lassen kann, gibt es unter

http://www.vobaeg.de/homepage/magazin/erben_und_vere…

Es empfiehlt sich bei derartigen Investitionen dringend, lieber vorher mal etwas Geld zu investieren, um sich steuerlich und anwaltlich beraten zu lassen. Es gibt zu viele Umstände, die sich steuerlich oder rechtlich auswirken können und eine gewählte Gestaltung zum scheitern bringen können.

Was nützt es z. B., wenn ein Testament errichtet wird, nach dem der Ehegatte keine Steuern zahlen müsste, aber Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil geltend machen und es außer der Immobilie kein Vermögen gibt, aus dem der Pflichtteil bezahlt werden könnte? Hier kann man mit verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten vorbeugen, aber das geht dann in den Bereich individueller Rechtsberatung, den nur ein Anwalt vor Ort leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Kukowski

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Guten Tag Herr Kukowski,

Vielen Dank für Ihre nützliche Hinweise! Um ein Berliner Testament werden wir uns auch kümmern. Die Sache ist nicht ganz einfach, wie Sie schon sagten. Wir haben keine Kinder, denen ein Pflichtteil zustehen würde, und meine Verwandtschaft, gegen die ich meinen Mann schützen müss, wohnt im Ausland. Aber ich weiss dass auch für sie Deutsches Recht gilt.

Wir werden uns hiermit auf jeden Fall an einen Anwalt wenden, aber wir stehen kurz davor ein Haus zu kaufen, und ich wollte diese Frage vorab schon geklärt haben. Der Teufel will es uns mir passiert was, und dann fehlt meinem Mann das Geld um die Erbschaftssteuer für das Haus zu bezahlen.
Aber diese Frage haben Sie mir ja jetzt beantwortet!

Ganz herzlichen Dank dafür!

Mit freundlichen Grüßen,

Marlene Geerts.