Hallo!
Das Stichwort ist eher „Berliner Testament“, aber das gibt es auch als (notariell abzuschließenden) Erbvertrag.
Ich habe verstanden dass der Längstlebende keine
Erbschaftssteuer bezahlen muss wenn er in der Immobilie wohnen
bleibt für mindestens 10 Jahre und die Immobilie nicht mehr
als 200 QM Wohnfläche hat.
Aber was passiert wenn die Immobilie z.B. 300 QM Wohnfläche
hat??? Wird mein Mann dann viel zahlen müssen wenn ich sterbe?
Die Wohnflächengrenze von 200 m² bei selbstgenutzten Immobilien gilt nur bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Bei Ehegatten bleibt selbstgenutztes Wohneigentum unabhängig von der Wohnlfläche erbschaftsteuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG):
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html
Ansonsten hängt die Höhe der Erbschaftssteuer vom Wert des Gesamtnachlasses ab: Zunächst gibt es für Ehegatten ja den Freibetrag von 500.000 € auf den Reinnachlass (Nachlasswerte abzüglich Nachlassverbindlichkeiten), auf den im Erbfall keine Erbschaftssteuer anfällt. Für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände gibt es noch zusätzliche Freibeträge für Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Erst der Wert, der darüber hinausgeht, ist dann zu versteuern.
Einen Erbschaftssteuerrechner, mit dem man das Ganze mal exemplarisch durchrechnen lassen kann, gibt es unter
http://www.vobaeg.de/homepage/magazin/erben_und_vere…
Es empfiehlt sich bei derartigen Investitionen dringend, lieber vorher mal etwas Geld zu investieren, um sich steuerlich und anwaltlich beraten zu lassen. Es gibt zu viele Umstände, die sich steuerlich oder rechtlich auswirken können und eine gewählte Gestaltung zum scheitern bringen können.
Was nützt es z. B., wenn ein Testament errichtet wird, nach dem der Ehegatte keine Steuern zahlen müsste, aber Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil geltend machen und es außer der Immobilie kein Vermögen gibt, aus dem der Pflichtteil bezahlt werden könnte? Hier kann man mit verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten vorbeugen, aber das geht dann in den Bereich individueller Rechtsberatung, den nur ein Anwalt vor Ort leisten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Kukowski
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