Erbrecht betr. Pflichtteil

Hallo Forumsmitglieder, in einer Diskussion mit Bekannten kam folgende Frage auf:

Kann ein Kind (volljährig) gegenüber seinen Eltern die Auszahlung seines Pflichtteiles verlangen, gegebenenfalls sogar vor Gericht einklagen?
Vielen Dank im Voraus für jede ( brauchbare) Antwort!
Loewe41

Moin,

verlangen ja, nützt aber nichts, weil einklagen nein. Der Pflichtteil wird erst im Erbfall fällig.

Gruß
Ralf

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Natürlich nicht. Geerbt wird genau dann, wenn jemand stirbt und nicht irgendwann, wenn’s dem Erben grad passt.

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Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
loewe41

Vielen Dank für die schnelle Antwort
loewe41