Erbrecht bzw Pflichtteil beim Übergang eines Landw

Hallo,wer kann mir weiterhelfen.

Wir sind 7 Geschwister. Meine Eltern hatten einen Ldw.Betrieb. Ganz heimlich Übergaben diese im Jahre 2002 den gesamten Hof dem jüngsten Bruder.
Die Restlichen Geschwister wurden vom Erbe ausgeschlossen.
Wir können laut Übergabevertrag nur den Pflichteil beanspruchen wenn der letzte Elternteil Gestorben ist.
Bis zum Tod meines Vaters zahlte mein Buder weder den Altenteiler noch kam er für Kost und Logie auf.
Im gegenteil, mein Vater bezahlte sogar noch den Strom, das Wasser und Kanal für das ganze Anwesen.
Seit dem Tot meines Vater bezahlt er nichtsmehr. Er hat den Hof aufgegeben, läßt alles Verkommen, ist Ausgezogen und kommt nun nicht einmal für Heizung ect. für die noch lebende Mutter auf.
Nun müssen wir die nichts bekommen haben, uns um die Mutter kümmern.
Gibt es Rechtliche Mittel um ihn zu Zwingen die Auflagen im Übergabe Vertrag zu Erfüllen ?
Grüße und vielen Dank im Voraus Josef

Da Sie kein Testament erwähnen, scheint die gesetzliche Erbfolge eingetreten zu sein. Danach wäre eine Erbengemeinschaft entstanden mit Mutter und allen Kindern. Diese Gemeinschaft ist in alle Rechte des Vaters eingetreten. Dieser und die Mutter konnten/können ihre Ansprüche aus dem Vertrag immer noch geltend machen, soweit sie nicht verjährt sind (z.B. die wiederkehrenden Kosten wie Wassergeld: 4 Jahre-Verjährungsfrist). Des weiteren sollten Sie einen erfahrenen Anwalt einschalten, da zu prüfen ist, ob der Vertrag rückabgewickelt oder angefochten werden kann. Das geht nicht per Internet… Viel Erfolg! Ich würde mir das nicht gefallen lassen…!!
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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Hallo,

Vielen Dank für die Antwort.

Es war kein Testament Vorhanden. Da ein Notarieller Übergabe Vertrag des Betriebes.
Über eine Rückabwicklung habe ich auch schon Nachgedacht.
Diese ist aber nicht Sinnvoll, da wir einen Behinderten Bruder haben, daher würde der Staat 1/ 16 tel des Erbes beanspruchen.

Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben und einen Anwalt einschalten müssen.

Ebenfalls freundliche Grüße aus dem Allgäu.
Josef