Erbrecht bzw Transportale Vollmacht

Was ist anzuraten .Eine Postportale Vollmacht oder eine Transportale Vollmacht?

Servus,

ein Postportal kann man hier sehen:

Ob eine Vollmacht sinnvoll erst nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten soll oder bereits vorher, hängt davon ab, welchem Zweck sie dienen soll.

Schöne Grüße

MM

Lieblingsantwort der Juristen: es kommt darauf an.
Es heißt übringens postMortal und transMortal, weil es mit dem Tod und nicht mit irgendwelchen Portalen zu tun hat.
Postmortal ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod gilt, transmortal eine, die bereits zu Lebzeiten aber auch über den Tod hinaus gilt. Also: was genau willst du wissen?

Hallo!

Der Zusammenhang mit Erbrecht ist falsch gewählt oder verstanden.

Es gibt keinen (direkten).
Man kann Vollmachten jedem geben. Tritt allerdings der Erbfall ein, so können die Erben Vollmachten widerrufen.
Eine Vollmacht kann (darf) ja nicht das Erbrecht (nach Testament oder gesetzl. Erbfolge) einschränken oder aushebeln.

MfG
duck313

Leider finde ich keine Berichtigungsmöglichkeit.
Ich habe es so verstanden.Transmortale gilt zu Lebenszeit.Postportale nach den Tod.
Kann die Vollmacht in der Überschrift so lauten.
Transmortale Vollmacht
gilt auch als Postmortale Vollmacht.Oder müssen das zwei Vollmachten sein?
Bedanke mich für Ihre Mühe.

Ist es völlig abwegig, damit zu einem Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen? Aufgrund einer „Beratung“ im Forum würde ich keinesfalls eine Vollmacht aufstellen, wenn ich sicher gehen möchte, dass sie tatsächlich in meinem Sinne ist!

Das ist falsch, Richtig ist, was ich dir oben schrieb. Hier nochmal zum Nachlesen:

Postmortal bezeichnet Vollmachten, die nur nach dem Tod gelten, transmortal solche, die vor und nach dem Tod gelten.

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Anwalt scheidet zunächst aus da Vollmachtgeberin im Krankenhaus ist.

Servus,

in den „gängigen Modellen“ von ‚Generalvollmachten‘ ist explizit erwähnt, dass sie nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlöschen, also nicht prämortal (= vor dem Tod), sondern transmortal (= über den Tod hinaus) wirken.

Eine postmortale (= nach dem Tod wirksame) Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers beginnt, ist eine besondere Lösung für besondere Zwecke - mit ihr kann z.B. die Verfügung über Bankvermögen geregelt werden, wenn abzusehen ist, dass der Nachlass aus sachlichen oder persönlichen Gründen fummelig zu verwalten sein wird: Z.B. die Ausstellung eines Erbscheins länger dauern wird oder Uneinigkeit darüber herrschen wird, wer den Nachlass verwalten soll.

Schöne Grüße

MM

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Ich weiß nicht, in welchem Gesundheitszustand sie ist, je nachdem, wie schlecht es ihr geht, wäre die Vollmacht gar nicht gültig. Wenn es ihr verhältnismäßig gut geht, und das Problem nur ist, dass sie im Krankenhaus ist, findet sich sicherlich auch ein Anwalt, der ins Krankenhaus kommt. Es gibt nämlich durchaus auch Anwälte, die Hausbesuche machen, das würde ich analog dazu sehen.

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