angenommen ein bruder verwaltet das konto der mutter und das ist nach ihrem tot in minus, wer kommt dafür auf und kann man sich davor schützen?
Es geht um 2 Themenkreise: Bis zum Tod der Mutter war der Bruder offenbar als Konto-Verwalter und Bevollmächtigter tätig. Hier entsteht die Frage danach, ob die Ermächtigung durch die Mutter tatsächlich erfolgt ist, und ob die Vorgänge rechtens sind/waren. Der Bruder muss auf Anforderung des Erben/der Miterben Rechenschaft ablegen, falls dieses noch nicht geschehen ist.
Zweitens: Hinterlassene Schulden trägt immer der Erbe. Der Erbe sollte die Rechtmäßigkeit (wie oben bereits ausgeführt) prüfen, und ggf. gegen Mißwirtschaft vorgehen.
Noch offene Fragen teilen Sie gern mit.
H.G.
angenommen ein bruder verwaltet das konto der mutter und das
ist nach ihrem tot in minus, wer kommt dafür auf und kann man
sich davor schützen?
angenommen die Mutter behauptet immer, das er alles mit ihrem Einverständnis macht,das konto ist im minus,
und der Bruder sagt das er seinen Geschwistern ein Schreiben aufsetzt, in dem er für das Konto einsteht, falls der Mutter was passiert.
Müssen seine Geschwister, wenn er dieses Schreiben aufsetzt, dann noch für dieses Konto einstehen?
Danke für Ihre mühe
Wenn der Bruder sich gegenüber der Mutter und/oder gegenüber den Geschwistern verpflichtet, das Konto auszugleichen, dann ist diese Verpflichtung notfalls einklagbar. Gegenüber der Bank haften aber in erster Linie die späteren Erben.
H.G.