Erbrecht des Abkömmlings, § 2069 BGB

Angenommen, ein nach § 2069 BGB erberechtigtes Kind verstirbt vor dem Erblasser, kann dann später nach dem Tod des Erblassers an Stelle des Kindes/Abkömmlings auch dessen Adoptivkind treten?

adoptivkinder haben die selben rechte wie leibliche kinder.