Guten Abend,
heute ergab sich eine Diskussion zu einem fiktiven Fall, der allen Beteiligten die großen Fragezeichen auf der Stirn stehen ließ… viellicht kann ja einer der Wissenden Licht ins Dunkel bringen…
Zum fiktiven Fall:
Oma Erna (Witwe) verstirbt 1996 und verfügt testamentarisch:
- einziger Sohn Kurt erbt alles, bis auf (umgerechnet) 100.000 €
- einziger Enkel Klein Fritzchen erbt 100.000 €, Vater Kurt wird als Treuhänder bestimmt, der das Geld am 18. Geb. von Klein Fritzchen im Jahr 2009 diesem auszahlen soll…
Papa Kurt kauft sich unter zu Hilfe nahme der 100.000€ im Jahr 1998 ein zweites Haus und vermietet es fortan… Zum 18. Geb. im Jahr 2009 von Klein Fritzchen informiert er diesen aber nicht, dass er jemals (im Alter von 5 Jahren) geerbt hat, geschweige denn zahlt er ihm die 100.000€ aus…
2012 an Klein Fritzchens 21. Geburtstag erzählt Papa Kurt ihm im angetrunkenen Zustand, dass er 1996 das Geld geerbt hat, er aber davon das zweite Haus gekauft hat…wäre aber schließlich nicht so schlimm, schließlich würde er als Einzelkind dieses ja auch irgendwann mal (Kurt ist 54…) erben…
Wie sieht denn bei einer solchen Konstellation die Rechtslage aus?
Wenn Klein Fritzchen seinen Vater auf Auszahlung des Erbes verklagen würde… wann/wie kämen da Verjährungsfristen ins Spiel und von welchem Zeitpunkt würden sie gerechnet? Vom Erbfall 1996, dem 18. Geb. 2009 oder 2012 bei Kenntniserlangung von dem Erbe?
Wie sieht es mit Zinsen aus? Bankübliche Verzinsung seit 1996? Oder gilt der Hauskauf als treuhänderische Anlage des Geldes? (Die Mieteinnahmen/Gewinne hieraus wurden fröhlich „verlebt“ und nicht angelegt)
Fragen über Fragen, vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank!
Gruß
MG