Hallo liebe Forumsmitglieder,
mal angenommen:
Frau Deutsche (deutsche Staatsangehörigkeit ) und Herr Grieche (griechische Staatsangehörigkeit ) beschließen endlich zu heiraten.
Angenommen, sie leben in Deutschland und haben keine gemeinsamen Kinder. Herr Grieche hätte drei erwachsene Kinder aus erster Ehe.
Weiter angenommen, Herr Grieche hätte, wie bei Griechen so üblich,
fast sein ganzes Vermögen bereits zu Lebzeiten seinen Kindern
Übertragen,
und möchte das was noch geblieben ist nun im Testament so einsetzen
dass eine Versorgung seiner neuen Ehefrau gewährleistet ist,
der er deshalb einen Anteil an einer Immobilie sowie ein kleines unbebautes Grundstück hinterlassen möchte.
Die Kinder würden dann noch ein weiteres Grundstück sowie
die übrigen Anteile an der der Immobilie bekommen.
Nun, vermutet aber Herr Grieche, (mal angenommen)nicht ganz grundlos,
dass diese, angestachelt von ihrer Mutter, also der ersten Frau des Herrn Grieche, mit griechischen Rechtsanwälten versuchen würden,
das Testament anzufechten und nach Eröffnung des T. mölgichst
zu verhindern, das Ehefrau Nr. 2 am Erbe gemäß der Verfügung
des Herrn Grieche beteiligt wird.
Fragen:
wie müssten die Eheleute vorgehen,
damit die Ehefrau bei Todesfall des Gatten abgesichert wird,
ohne dass die Kinder etwas anfechten könnten?
-Nach welchem Gesetz wird entschieden: deutsches oder griechisches?
VG jeija