mal angenommen. Es wäre beim AG wegen eines Pflichtteilstreit im Okt. 2010 ein Urteil zur Abgabe einer eidesst. Versicherung ergangen. Zur Abgabe aller Aktiva und Passiva des Erblassers. Die Abgabe diese Auskunft müsste laut Urteil, beim Richter des AG erfolgen. Diese Abgabe und der Erfüllung das Urteils wäre jedoch bis heute nicht erfolgt. Im Dez. 2010 wurde dieses Forerdung vom Kläger angemahnt. Bisher erfolglos! Nun hätte das Gericht den Beschluss erlassen,mit der
Androhung einer Geldstrafe von 3000 Euro od. einer Haftstrafe bei nicht Abgabe der eidestst. Versicherung. Allerdings stünde in dem richterlichem Beschluss keine Abgabefrist? Könnte der Beklangte dann wieder die Abgabe verzörgen? Oder gäbe es eine festgesetzte Frist nach einer solchen Androhung? Oder mütte der RA des Klägers sofort einen Gerichtsvollzieher zur Eintreibung beauftragen?
Schon einmal Dank für die Antworten und viele Grüße S.B.
Hallo,
aus der Formulierung geht nicht hervor, wer den Beschluß veranlaßt hat bzw. nun in Händen hat zur Vollstreckung. Wenn der Beschluss auf Initiative des AG erlassen wurde, beauftragt dieses von sich auch den Gerichtsvollzieher zur Vorführung der eV. Wurde der Beschluß dem Kläger zugesandt und ist er der Initiator, dann liegt es an ihm, den GV zu beauftragen.
Ist der GV erst einmal (von wem auch immer) beauftragt, wird er denjenigen zur Abgabe an einem vom GV festgesetzten Termin auffordern.
Wird dieser Ladung nicht Folge geleistet, veranlaßt der GV einen Haftbefehl und zwangsweisen Vorführung zur Abgabe der eV.
Wenn also im Beschluß kein Termin genannt ist, ergibt sich die zeitliche Abwicklung aus der Vorgehensweise des GV.
Und wenn derjenige meint, er könne das durch alle möglichen Spielchen verzögern: Er wäre nicht der erste, der deswegen abgeholt wurde und so lange im Gefängnis saß, bis er die eV geleistet hat.
danke für die rasche und fundierte Antwort. Den Beschluss hat der Richter erlassen, der im Okt. 201 das Urteil zur Abgabe einer eidesst. Erklärung über Passiva u. Aktiva der Erblasserin ausgesprochen hat.
Ihr Schlusssatz gibt wieder Bestätigung, denn wenn sich Menschen so sehr wehren ganz normale Angaben zu machen. Haben sie ja wohl einiges zu vertuschen. Das Gericht sieht das wohl auch so. Unser Ra ist schon sehr fitt und inzwischen wurde es für ihn auch schon ein persönliches Anliegen. Die Erblasserin ist Mitte Aug. 2008 verstorben. Hier wurde dem Bestatter versichert es gäbe keine nächsten Familienangehörigen, also auch keine Tochter / mich. Alles ist sehr suspekt…
der Richter erlassen, der im Okt. 201 das Urteil zur Abgabe
einer eidesst. Erklärung über Passiva u. Aktiva der
Erblasserin ausgesprochen hat.
Das ist klar, - einen Beschluss kann nur ein Richter erlassen.
Jetzt muss also mit diesem Beschluss der GV beauftragt werden!
Das kostet übrigens Geld, das derjenige zu zahlen hat, der den Auftrag erteilt. Evtl. müßte der RA Prozeßkostenhilfe beantragen, dann wären nur
die Auslagen des GV zu bezahlen.
in dem Beschluss steht auch, dass die Kosten die Beklangte zu tragen hat? Angenommen jemand hätte einen solchen Beschluss in Händen und würde den ihnen zuschicken? Natürlich ohne pers. Angaben. Wie Name Ort undgl…ist dies möglich?
in dem Beschluss steht auch, dass die Kosten die Beklangte zu
tragen hat? Angenommen jemand hätte einen solchen Beschluss in
Händen und würde den ihnen zuschicken? Natürlich ohne pers.
Angaben. Wie Name Ort undgl…ist dies möglich?
verstehe die Frage nicht. Was heißt hier „ihnen zuschicken“ und
„ohne Angaben“ ??
Wie bereits ausgeführt, kann man mit diesem Beschluss einen GV beauftragen. Das kann man in Form eines Schreibens an das zuständige AG mit beigefügtem Beschluss tun. Ist das damit gemeint? Der Beschluss ist wie ein offizieller Titel und alles muß seinen Rechtsweg gehen. Der Rechtsanwalt muß das doch wirklich wissen…
mit zuschicken war eine pdf gemeint. Muss aber nicht sein, weil ja juristisch gesehen alles gut läuft. Es geht jetzt um die Geduld zu warten, welche Konzequenzen die Gegenseite aus diesem Beschluss zieht. Bisher gab es von der Seite, keine rational erklärbare Reaktion. Bin jetzt eher gespannt was noch kommt von der Seite.