Guten Tag,
eine Person hat vor rd. 30 Jahren während seiner bereits begonnen Ehe ein Grundstück von seinem Vater überschrieben bekommen. Laut Grundbuch ist er alleine Eigentümer. In den darauffolgenden Jahren wurde das Grundstück von den Eheleuten in gesetzl. Zugewinngemeinschaft bebaut.
Sollte diese Person später selbst Erblasser werden, wie sind hier die Eigentumsverhältnisse geregelt?
Vererbt diese Person die komplette Immobilie alleine aufgrund der Eigentumsregelung im Grundbuch, oder den hälftigen Anteil aufgrund der gesetzl. Zugewinngemeinschaft?
Vielen Dank für die jeweiligen Antworten.