Hallo liebe Rechtskundigen,
angenommen ein Sohn möchte das Testament seines Vaters (Unternehmer), der vor mehr als 30 Jahren gestorben ist, einsehen.
- Hat er ein Recht darauf?
- Hätte er ein Recht darauf gehabt, (zB als er 18 wurde), das nun verjährt ist / sein könnte?
- Was wäre, wenn für den Sohn und zu dessen 18 Geburtstag in diesem Testament Festlegungen getroffen worden wären? Meint: Hätte der Sohn (zum 18. Geburtstag?) einen Anspruch auf zugehörige Information (durch wen?)?
- Wird bei der Testamentseröffnung durch einen Notar ein Protokoll angefertigt? Wie lange ist dies aufzubewahren?
Danke für Infos & Erfahrungen,
Stefan