Erbrecht, Einsichtnahme Testament

Hallo liebe Rechtskundigen,

angenommen ein Sohn möchte das Testament seines Vaters (Unternehmer), der vor mehr als 30 Jahren gestorben ist, einsehen.

  • Hat er ein Recht darauf?
  • Hätte er ein Recht darauf gehabt, (zB als er 18 wurde), das nun verjährt ist / sein könnte?
  • Was wäre, wenn für den Sohn und zu dessen 18 Geburtstag in diesem Testament Festlegungen getroffen worden wären? Meint: Hätte der Sohn (zum 18. Geburtstag?) einen Anspruch auf zugehörige Information (durch wen?)?
  • Wird bei der Testamentseröffnung durch einen Notar ein Protokoll angefertigt? Wie lange ist dies aufzubewahren?

Danke für Infos & Erfahrungen,

Stefan

Hallo Stefan,

der Sohn sollte vielleicht einmal beim Nachlassgericht vorsprechen.

siehe --> http://justiz.hamburg.de/contentblob/1934538/data/na…

Gruß Merger