Erbrecht - Enterbung eines Kindes?

Beste Experten,

für Euch vermutlich ein einfaches Fallbeispiel:

Mutter M hat zwei Kinder: Tochter T und Sohn S (gleicher Vater, beide volljährig). Nachdem sie Witwe war, hat sie nochmal geheiratet (keine Adoption o.ä. durch den neuen Ehemann E).

Mit T bestehen über einen längeren Zeitraum scheinbar unüberwindbare Differenzen, weshalb sie ihr nach ihrem Tod am liebsten keinen Cent überlassen will - schon allein, damit das finanzierte gemeinsame Haus von ihr und E nicht gefährdet ist.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie vor E sterben wird. Welche Entscheidungen trifft sie am besten? Und wie werden diese praktisch umgesetzt?

Schöne Grüße
Uli

Hallo!

Testament aufsetzen und T enterben, also nicht bedenken.

dann stünde T nur das Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des sonst zustehenden Anteils.
Und zusätzlich kann man ja auch mit seinem Vermögen zu Lebzeiten machen was man will, also auch jetzt schon Teile auf genehme Erben übertragen. Nach 10 Jahren wären diese Schenkungen nicht mehr auf etwaige Pflichtteile mit Ergänzung anzurechnen.

Ein bisschen kompliziert mag es werden, wenn der 1. Erbfall noch nicht „abgearbeitet“ ist, die Kinder also damals noch nichts vom Vater erbten.
Dann folgt ja die endgültige Regelung i.d.R. erst mit dem Tod der Mutter.

Da gibt’s sicher Klärungsbedarf, für den man einen Anwalt( ruhig Fachanwalt f. Erbrecht) aufsuchen sollte.

mfG
duck313

Hallo!

Testament aufsetzen und T enterben, also nicht bedenken.

dann stünde T nur das Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des
sonst zustehenden Anteils.
Und zusätzlich kann man ja auch mit seinem Vermögen zu
Lebzeiten machen was man will, also auch jetzt schon Teile auf
genehme Erben übertragen. Nach 10 Jahren wären diese
Schenkungen nicht mehr auf etwaige Pflichtteile mit Ergänzung
anzurechnen.

Hi,

dabei gibt es aber zu beachten:

Bei Schenkungen an den Ehemann beginnt die 10-Jahresfrist erst bei Auflösung der Ehe (Tod eines Ehepartners, Scheidung). Bei Übertragung von Immobilien ist darauf zu achten, daß der tatsächliche wesentliche wirtschaftliche Nutzen auf den Beschenkten übergeht, da sonst die 10 Jahresfrist auch für diesen Fall gehemmt wird.

Da gibt’s sicher Klärungsbedarf, für den man einen Anwalt aufsuchen sollte.

Dem schließe ich mich an.

Gruß
Tina

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Zu beachten ist auch, dass Tochter T von ihrem leiblichen Vater bei dessen Tod bereits 25% der damaligen Erbmasse geerbt hat, sofern zu seinen Lebzeiten keine anders lautende testamentarische Verfügung getroffen wurde.

vnA

Zu beachten ist auch, dass Tochter T von ihrem leiblichen
Vater bei dessen Tod bereits 25% der damaligen Erbmasse geerbt
hat, sofern zu seinen Lebzeiten keine anders lautende
testamentarische Verfügung getroffen wurde.

Ja. Nur gehe ich beim gegenständlichen Haus nicht davon aus, da dies ja durch die Mutter und dem neuen Ehemann finanziert wurde. Davon, daß das Haus schon vor der Ehe da war, steht dort nichts.

Und wie sieht es aus, wenn das Erbe (T) in den Bau des Hauses geflossen ist?

vnA

Nach dem Sachverhalt gibt es keine Hinweise dafür, dass Gründe für eine Entziehung des Pflichhteils vorliegen. es gibt aber eine Reihe von Strategien zur Minderung des Pflichteils. Einige sind hier dargestellt:

http://www.testamentratgeber.com/?page_id=342