Hallo,
ich habe eine Frage an Experten in Erbrecht:
Angenommen, das Stück hat folgende Personen:
a. eine Mutter (M)
b. zwei Geschwister (S) und (B)
Vorausgesetzt, die Mutter stirbt im Jahr 2007. B eröffnet S, daß M die S bereits im Jahr 1988(!) enterbt habe und B als Alleinerbe bestimmt habe. Die Mutter war (auch schon 1988) Alkoholikerin und zwar so, daß sie oft geistig nicht zurechnungsfähig war.
- S hat davon bis zum Tod der Mutter nichts erfahren. Weder von ihr noch von B.
- Das Vermögen hat B bereits seit 1988 an sich genommen - angeblich mit Wissen der Mutter - und hat es, ebenfalls angeblich, bis heute komplett verjubelt.
- Es existiert ein Schriftstück, das M 1988 handschriftlich verfaßt hatte, dessen exakte Formulierung noch nicht vorliegt.
- das Schriftstück wurde nicht notariell hinterlegt/beglaubigt und liegt heute vorgeblich bei B in einem Schließfach.
Mir ist bekannt, daß grundsätzlich M für diese Entscheidung frei war und ein Testament allein genügt, um diese Bestimmung rechtskräftig zu machen. Es bleiben aber folgende Fragen:
ad 1.: Ist/war es rechtens, daß S von der Enterbung nie etwa erfuhr?
ad 2.: Ist/war es rechtens, daß B damals das Vermögen unverzüglich an sich nahm?
ad 3.: Galten diese Bestimungen, daß ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück ausreichend war, auch bereits 1988?
ad 4.: Ist/war dazu eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig? Und: Erfordert(e) eine solche Erbbestimmung spezielle Formulierungen (d.h. besteht ein Unterschied zwischen einem Testament und einer Alleinerbbestimmung)?
Für Antworten danke ich im Voraus
Gruß
Metapher