Frage: Vater Besitzer von Haus in Deutschland und Niesnutzer eines Appartements auf Mallorca. Besitzerin dieses Appartements ist die Tochter, Kaufvertrag Notariell gemacht.
Testament des Vaters allgemein abgehalten, „Besitz geht zu gleichen Teilen an Sohn und Tochter“
Hat der Sohn Erbanspruch auf das Appartement auf Mallorca?
Lieben dank für sachdienliche Antwort
Hallo!
nein.
Vater vermacht doch nur das zu gleichen Teilen, was er noch besitzt.
Das spanische Appartment gehört nicht dazu, er darf es nur nutzen (Nießbrauch).
MfG
duck313
Dazu vor allem noch wichtig: http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html
„Der Nießbrauch erlischt mit dem Tode des Nießbrauchers.“
VIele Familien machen es ja so, dass der Vater das Haus an ein Kind überschreibt und zu Lebzeiten die anderen auszahlt. Da hat auch niemand Anspruch aufs Haus.
VIele Familien machen es ja so, dass der Vater das Haus an ein
Kind überschreibt und zu Lebzeiten die anderen auszahlt. Da
hat auch niemand Anspruch aufs Haus.
das stimmt nur dann, wenn es einen gültigen erbvertrag gibt oder sich alle freiwillig dran halten oder das überschreiben früh genug (zehn jahre vor dem tod) passiert.
falls nicht, hat man mit deiner erzählung auch gern mal einen wunderbaren erbstreit produziert. das ist dir aber schon klar, oder?
Ein Erbstreit in der Familie wäre das letzte was gewollt ist, aber falls das Haus noch aufgezehrt werden sollte wenn Vater ins Altersheim oder Pflegeheim kommt und die Tochter gewillt ist die Wohnung zu gleichen Kosten und Nutzen mit dem Bruder zu teilen. Der aber daran kein Interesse hat, sondern in so einem Fall von der Schwester ausgezahlt werden möchte. Welches der Schwester nur bei Verkauf der Wohnung möglich wäre. Dann wäre es Hilfreich zu wissen ob Sie dazu vom Gesetz her verpflichtet wäre. Das moralische mal außen vorgelassen.
Vielen Dank für`s lesen und beantworten.