Erbrecht Erben unauffindbar

Liebe/-r Experte/-in,
Mutter (Britische Staatsangehörigkeit) gestorben, 1 Kind in Deutschland, 3 in Neuseeland, unbekannt, seit 40 Jahre keinen Kontakt, unregistriebares Land! Kind 1 kümmert sich um Wohnungsabgabe und offene Rechnungen (€1500) jetzt sind noch €3000 auf das Konto, die Bank zahlt aber das Geld ohne Erbschein nicht aus, auch nicht die 1500 für bezahlten Rechnung in die verstorbene ihr Name. Erbschein nicht möglich wg. unbekannten Wohnort die 3 Geschwister. Ist da was zu machen? Die Bank stellt sich stur, Nachlassgericht auch. Ein Erbenermittler lohnt sich bei dem Betrag nicht. Vielen dank im voraus. Evelyn Kaiser

Hallo,
leider kann ich hierbei nicht weiter helfen.

Viel Erfolg.

Pasha

Hallo,
tut mir leid, kann auch nicht helfen. Wünsche eine schöne Weihnachtszeit.
Gruß Sylvia

Dass die Bank sich stur stellt, ist korrekt. Sie darf ohne Erbschein keine Kontovollmacht erteilen und nicht einmal den Kontostand nennen. Dass das Nachlassgericht sich stur stellt, verstehe ich nicht. Was meinen Sie damit und von welchem Nachlassgericht sprechen Sie? Wenn die Frau in Deutschland gestorben ist, ist das Nachlassgericht am Wohnort, an dem die Verstorbene gemeldet war, zuständig. Wozu wollen Sie einen Erbenermittler beauftragen, wenn die Erbreihenfolge klar ist? Bitte präzisieren Sie Ihre Frage, damit man helfen kann.

Das Nachlassgericht (in ihrem Wohnort) will Namen und Adressen von alle 3 Brüdern in Neuseeland, die ich nicht habe, und auch nicht bekommen kann, anonsten könnten sie mir bei einen Erbschein nicht helfen!! ich habe selbst im Internet versucht, aber vergeblich, weiß nur dass inzwißchen ein Bruder nach Australien weiter gezogen ist. Ich denke, auch wenn ich sie finde, müssten sie ihren Erbanteil Schriftlich ablehnen, was ich auch übersetzten und begläubigen lassen müsste, dass es sich alles gar nicht lohnt, aber die Bank €3000 von meiner Mutter ihr schwer erspartem Geld zu überlassen, stinkt mir!! und saß ich auch nicht die Miete und anderen Verbindlichkeiten die ich im voraus bezahlt habe nicht zurückbekomme auch.

Kann ich leider nicht weiterhelfen…

Dass sich hier der Aufwand nicht rechnet, stimmt vermutlich. Sicherlich müssten Sie tatsächlich alle Papiere aus Neuseeland übersetzen, beglaubigen lassen, wenn Sie überhaupt weiterkämen. Die Bank darf sich die 3tausend dennoch nicht unter den Nagel reißen. Ich würde mir an Ihrer Stelle überlegen, ob ich nicht 140 Euro für ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Erbrecht investiere. Vielleicht gibt es ja noch Möglichkeiten. Meine Kenntnisse sind in Sachen ausländischem Erbrecht wirklich sehr begrenzt.

hallo,
leider kann ich bei diesem komplizierten fall nicht behilflich sein, tut mir leid.
lg sicha

Hallo Evelyn,

du kannst beim Nachlassgericht(im Amtsgericht) einen Erbschein zu 1/4 beantragen. Mit diesem Erbschein solltest du deinen Anteil bekommen und auch die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass bezahlen können. Sprich den Rechtspfleger beim Gericht darauf an. Das den Geschwistern zustehende Geld kann bei Gericht hinterlegt werden.

Die Geschwister kannst du über die deutsche Botschaft suchen lassen. Auch in Neuseeeland muss man sich registrieren und irgendwann die neuseel. Staatsangehörigkeit beantragen. Vielleicht findest du aber auch in den Unterlagen, alte Fotos etc. Briefe/Postkarten mit einem Absender.Verwandte fragen, ob sie was wissen. Forder beim Geburtsstandesamt deiner Geschwister eine beglaubigte Ablichtung des Original Geburtseintrags mit allen Beischreibungen und Randvermerken an.(keine Geburtsurkunde)Manchmal steht was beigeschrieben was weiterhilft. Die Urkunden brauchst du ohnehin zum Erbscheinsantrag.

Auf Facebook und anderen Internetforen namentlich nach ihnen suchen evtl. auch über Skype.

So sollte es klappen.
Viel Erfolg wünscht Hilde