Erbrecht. Erben zweiten Grades

Hallo, bin das erste Mal hier und hoffe ich trete nicht in alle Fettnäpfe. Ich habe eine Frage zum Erbrecht.
Meine Patentante ist ohne Testament verstorben. Ihr Mann war der Bruder meiner Mutter. Der Mann meiner Tante ist tot, Kinder hatten sie keine, Eltern sind auch tot. Lediglich einer ihrer Brüder lebt noch. Der hat jetzt auch alles mit ihrer Tod abgewickelt. Jetzt frage ich mich, ob ich in der Erbfolge auch einen Pflichtanteil habe, oder ob alles an ihren Bruder fällt.

Hallo,

als Patenkind bekommst du keinen Pflichtteil.

Gruß,
Steve

Pflichtteile haben nur direkte Abkömmlinge (also Kinder,Enkel, Eltern/Großeltern und der Ehepartner)
So wie beschrieben wäre der Bruder der einzige Verwandte in der Erbfolge.
Du könntest nur durch Testament was erben.

MfG
duck313

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Danke dir♥️

Du scheinst dich auszukennen. Bei meinem Großonkel, der noch lebt , gestaltet es sich so, Frau tot, Eltern tot, keine Kinder, keine Geschwister. Ich bin aus der Verwandtschaft die einzige die noch lebt - seine Grossnichte. Falls er kein Testament macht, bin ich dann automatisch Erbin?

Darf ich das Stichwort „gesetzliche Erbfolge“ einwerfen?

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Wenn Du damit den Bruder deiner Tante meinst: Er ist ein angeheirateter Onkel, ihr seid nicht verwandt, nur verschwägert,

Gruß,
max

Hallo Uschi,
zu einer Patentante besteht kein erbrechtlich wirksames Verhältnis.
LG
Amokoma1

Diese Aussage ist ähnlich gehaltvoll wie „als Mensch mit blonden Haaren bekommst du keinen Pflichtteil.“ Die Frage, ob man das Patenkind eines verstorbenen Menschen ist, ist erbrechtlich genau so relevant wie die eigene Haarfarbe.

Als Neffe (verwandt, nicht verschwägert) hat man u.U. Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe. Egal ob man das Patenkind des/der Verstorbenen ist oder nicht. Ist man nicht verwandt, sondern nur verschwägert, wird man in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Und das unabhängig davon ob man Patenkind ist oder nicht.

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Das ist in dieser Pauschalität absoluter Humbug. Wenn die Patentante mit dem vermeintlichen Erben verwandt ist (nicht verschwägert), dann besteht ein erbrechtlich wirksames Verhältnis.

Beispiel: Die Schwester meines Vaters ist meine Tante. Verstirbt sie, so bin ich in der gesetzlichen Erbfolge in 2. Ordnung u.U. zu berücksichtigen was einen Pflichtteil angeht. Ob sie jetzt außerdem noch meine Patentante ist oder nicht, ist erbrechtlich genau so relevant wie die Frage, ob sie die gleiche Haarfarbe hat wie ich: Nämlich gar nicht.

Allein aus der Tatsache, dass Person A die Patentante von Person B ist, irgendwelche Schlüsse bzgl. Pflichtteil im Erbfall zu ziehen ist an Absurdität kaum zu überbieten.

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Okay. Du scheinst nicht kapieren zu wollen, dass es in Deutschland Regeln gibt. Außer gesetzlichen Regeln gibt es Benimmregeln, die nicht gesetzlich normiert sind. Das ist auch gut so.
Aus welchem Grund bist Du so wild drauf? Uschi hat eine Frage gestellt, die wurde beantwortet.
Dass Du mich und Andere aus nicht gegebenem Anlass mit falschen Schlussfolgerungen volllaberst, ist einfach nur lästig.
Amokoma1

Oh Mann, Verwandtschaft. Ich habe das mit der Grossnichte selbst so benannt. Der Verwandte um den es geht ist der Sohn der Schwester meiner Oma mütterlicherseits. Also von meiner Mutters Mutter die Schwester der Sohn. Da bin ich ja nicht verschwägert oder???

Du schreibst ziemlich wirres Zeug, sorry …
Soll der vermeintliche Großonkel dieselbe Person sein wie der Überlebende aus dem 1. Posting? Das passt vorne und hinten nicht!

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Nein, Uschi bezieht sich hier auf ihre zweite Frage, die ihren Großonkel betrifft.

Was letztendlich nichts anders ist als das, was Amokoma1 geschrieben hat: Zu einer Patentante besteht kein erbrechtlich wirksames Verhältnis.

Das man erbt, wenn die Patentante zugleich auch eine richtige Tante ist, hat ja nichts damit zu tun, dass der Status „Patentante“ keine wie auch immer gearteten Erbansprüche auslöst …

Gruß,
Max

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Aha.

Um das mal einzuordnen:
Die Schwester Deiner Oma ist Deine Großtante, Du bist ihre Großnichte.

Der Sohn Deiner Großtante ist Dein Onkel 2. Grades, Du bist seine Nichte 2. Grades.
Mit ihm bist Du verwandt und wenn er kein Testament macht automatisch die Erbin.

Von Deiner verstorbenen Patentante erbst Du nichts, weil Du mit ihr nicht verwandt warst. Sie war - unabhängig von ihrem Status als Patentante - eine „angeheiratete“ Tante.

Moin,

ich gehe wohl richtig in der Annahme, dass es nicht um einen konkreten Fall geht, sondern um eine Wette unter Bierdimpfeln. Da kommt es schon mal vor, dass man sich selbst beim Konstruieren aufs Kreuz legt.

Gruß
Ralf

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Und das ist eben sehr wohl etwas anderes. Die Aussage

impliziert, dass allein aus der Tatsache, dass Person A die Patentante von Person B, ist (bzw. war) zwingend folgt, dass zwischen A und B kein erbrechtlich wirksames Verhältnis besteht. Und diese Aussage ist Humbug.

Vielmehr ist es so, dass aus der Tatsache, dass Person A die Patentante von Person B ist (bzw. war), erbrechtlich zunächst mal gar nichts folgt. Das heißt es folgt weder, dass ein erbrechtlich wirksames Verhältnis besteht, noch folgt daraus, dass kein erbrechtlich wirksames Verhältnis besteht.

Mit anderen Worten:

@Amokoma1 sagt: „Deine Patentante ist gestorben. Du bist bzgl. eines Pflichtteils aus ihrem Erbe sicher nicht zu berücksichtigen.“

Ich sage: „Deine Patentante ist gestorben. War sie denn mit dir (bluts-)verwandt? Weil allein aus der Tatsache, dass sie deine Patentante war, kann mein keine Aussage darüber treffen, ob du bzgl. eines Pflichtteils aus ihrem Erbe zu berücksichtigen bist oder nicht.“

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Nö. Das ist nur, wie Du die Aussage verstanden hast. Andere - wie ich - haben sie richtig verstanden. Und es gibt sprachlich auch keinen Grund, warum man diese Aussage nicht so verstehen könnte. Allenfalls könnte man sagen, dass sie missverständlich ist - aber totaler Hunbug ist sie nicht.

@Amokoma1 sagt:

Was Amokoma sagt, steht in ihrem Posting. Und da steht nicht das, was du geschrieben hast, sondern ein Satz, den man so und auch anders verstehen kann. Das rechtfertigt aber weder Gepolter noch Humbug-Plärrereien.

M.

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Ich muss dich enttäuschen, meine Tante, mit der ich nicht blutsverwandt bin, ist vor kurzem gestorben. JETZT weiss ich, dass nur die Blutsverwandschaft wichtig ist - wußte ich vorher nicht. Danke dafür. Und meinen anderen Verwandten der Onkel 2. Grades, den gibt es auch wirklich, kinderlos, geschwisterlos und ich bin seine einzige noch lebende Blutsverwandte. Kein Fake. Und ich bin jetzt in beiden Fällen wirklich schlauer und danke euch dafür.

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@uschi57momo

Alles klar, wollte mich nur vergewissern, dass keine Spaßvögel unterwegs sind.

Du hast wohl versehentlich meinen Kommentar als Lösung markiert, wäre nett, wenn Du das zurücknehmen könntest.

Gruß
Ralf