Erbrecht: Erbengemeinschaft Kostenteilung

Guten Tag Ihr Lieben,

ich gehöre einer Erbengemeinschaft an.
Meine Schwester und ich haben vor 5 Jahren ein Haus, zu je 50%, von unserer Oma geerbt.
Meine Schwester wohnt in dem Haus, seit ungefähr 12 Jahren. Sie hatte damals ein Teil des Hauses renoviert, in dem Sie lebt. Der andere Teil des Hauses steht leer, wird aber von meiner Schwester Teilweise mitbenutzt, Fitnessgeräte, Zugang zum Garten,etc.
Ich wohne nicht in dem Haus. Meine Schwester zahlt einen kleinen Betrag (damalige Renovierungskosten) an die Bank zurück. Sie zahlt, seit dem Einzug vor 12 Jahren, keine Miete (ausser Darlehensrückzahlung an Bank) und ich erhalte auch keine Miete oder ähnliche Entschädigung von Ihr.

Nun ist ein defekt an der Heizungsanlage aufgetreten, und meine Schwester möchte das ich mich mit 50% der Reparaturkosten beteilige. Natürlich sehe ich das nicht so.
Was kann ich machen?

Für Antworten bedanke ich mich voraus.
Gruss Bambam75

Hallo,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, ich hatte seinerzeit ein ähnliches Problem (welches immer noch gerichtlich geklärt wird). Da ich derzeit noch nicht weiss wie das ausgeht möchte ich Dir keinen „falschen“ Rat geben.
Lieben Gruss
Yvonne

hallo,bambam75,
das ist ja ganz verquer,
wieso habt ihr nicht geklärt, wie die aufteilung aussehen soll? wenn du miete erhalten hättest, hättest du das beim Finanzamt angeben müssen. wer bezahlt grundsteuer, gebäudeversicherung usw.?jetzt könnt ihr nur auslagen für zwölf jahre ausrechnen, miete dagegen rechnen, alles in allem steht es schlecht für dich, denn die heizung muss natürlich in ordnung sein. die wertsteigerung des hauses lag nur bei deiner schwester, kläre das unbedingt mit einem anwalt, allein richtest du nichts aus
gruß evelin

Hallo Evelin,

die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung zahlt meine Schwester alleine. Ich hatte bisher ja nix zu tun mit dem Haus, ausser das ich im Grundbuch zu 50% drin stehe. Beim Finanzamt ist nichts angegeben, da ich auch keine Einnahmen aus dem Gebäude bekomme. Na klar muss die Heizung in Ordnung sein, sehe ich ja auch so, nur nicht auf meine Kosten. Nun ist es auch noch so, das der unbenutzte Teil des Hauses, bereits seit 5 Jahre vermietet hätte sein können (Mieteinnahmen für die Erbengemeinschaft). Meine Schwester wollte bisher nicht das dort jemand mit einzieht, weil sie alleine wohnen möchte.
Die Situation ist nicht einfach und klar.

Wenn ich natürlich für die Instandhaltung des Gebäudes mich mit 50% beteiligen muss, würde ich natürlich auch gerne eine monatliche Entschädigung für die Benutzung des Gebäudes haben wollen, denn meine Schwester bewohnt ja auch 50% meines Hausteils.
Danke Evelin für deine Antwort.
Für weitere Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruss
Bambam75