Ehepaar, kinderlos , setzt sich gegenseitig als Erben ein. Die Frau, die 4 Geschwister hatte,( die aber schon alle verstorben sind, aber jeder ein Kind hat) verstirbt, Der Mann hat nun alles geerbt. Da sich ein Neffe, jahrelang um das Ehepaar gekümmert hat, hatten die beiden testamentarisch festgelegt, diesen Neffen nach den Ableben des Mannes, als Alleinerben einzusetzen. . Der Mann, hat noch eine Schwester und diese hat 3 Kinder. Wie sieht nun das Erbrecht aus? Muß der Neffe damit rechnen, mach Ableben des Onkels nichts zu erben, da der Mann eine Schwester hat und diese alles erbt? Sollte die Schwester davor sterben, erben dann alle Neffen und Nichten von seinen und Ihren Geschwistern? oder geht hier das Testament , das geschrieben ist vor, daß nur ein Neffe alles erbt?
Danke für Antwort im Voraus.
MFG
Josef
Guten Tag,
Ehepaar, kinderlos , setzt sich gegenseitig als Erben ein. Die
Frau, die 4 Geschwister hatte,( die aber schon alle verstorben
sind, aber jeder ein Kind hat) verstirbt, Der Mann hat nun
alles geerbt. Da sich ein Neffe, jahrelang um das Ehepaar
gekümmert hat, hatten die beiden testamentarisch festgelegt,
diesen Neffen nach den Ableben des Mannes, als Alleinerben
einzusetzen. .
Mir stellt sich hier die Frage, ob das Testament so verfasst ist, dass ein neues Testament mit anderen Details nicht mehr möglich ist.
Denn ansonsten könnte ja der Mann den Neffen seiner verstorbenen Ehefrau im neuen Testament nicht mehr erwähnen.
Gruß aus dem Süden
Das Testament wurde als die Ehefrau noch lebte, so verfasst, daß es nach ihrem Tod der längst lebende noch ändern könnte. Nachdem der Mann aber weiterhin vom Neffen versorgt wird, besteht für ihn kein Grund dies zu tun.
Somit bleiben die Fragen immer noch bestehen.
MFG
Hallo!
Natürlich kann und darf der Vater alles seinem Neffen vererben.
Nur es gibt Pflichtteilsberechtigte ! Das wären die Abkömmlinge des Vaters, also seine Kinder. Die sind vorverstorben, haben aber selbst Kinder.
Das sind die Enkel des Vaters.
Die haben auch Pflichtteilsansprüche.
Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte es sonst zustehenden gesetzlichen Anteils.
Ohne Testament würden die 4 Enkel zu je 1/4 erben. Sind sie nicht im Testament bedacht („enterbt“),dann bekommen sie noch je 1/8, zusammen also wieder 1/2 des Erbes.
Der Neffe muss also die Enkel auszahlen, denn Pflichtteil ist eine reine Geldleistung.
Ein vererbtes Haus müsste ggf. verkauft werden, damit die Enkel ausgezahlt werden können, falls der Neffe es nicht aus Vermögen begleichen kann.
Also Neffe 1/2, Enkel zusammen 1/2.
MfG
duck313
Nur es gibt Pflichtteilsberechtigte ! Das wären die
Abkömmlinge des Vaters, also seine Kinder. Die sind
vorverstorben, haben aber selbst Kinder.
Das sind die Enkel des Vaters.
Die haben auch Pflichtteilsansprüche.
Es geht doch um den Neffen also ein Sohn von Bruder/Schwester.
Pflichtteilsberechtigt sind Ehe-/Lebenspartner, Kinder und wenn keine da sind die Eltern.
Pflichtteilsberechtigt sind NICHT die Geschwister, folglich auch nicht deren Abkömmlinge.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html
§ 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
Krümelchen
Hallo!
Ja,stimmt.
ich habe mich vertan und ging von Kindern des Erblassers aus und so hatte ich ja auch geantwortet (Enkel).
Pflichtteilsberechtigt wären die Eltern des Erblassers. Vermutlich ebenfalls schon tot.
Also hier würde der Neffe Alleinerbe werden !
mfG
duck313
Hallo
Erst mal Danke für eure Antworten.
Ich kenne einen Fall, da hatte ein Ehepaar keine Kinder. Die Frau ist verstorben. Beide hatten sich nach dem Tode als Alleinerben eingesetzt. Er hatte keine Geschwister, die verstorbene Ehefrau hatte noch 5 lebende Geschwister . Und alle 5 waren zur Verwunderung des Ehemannes erbberechtigt.
In diesen Fall, ist vom noch lebenden Mann eine Schwester da , und von Seiten der verstorbenen Ehe- Frau zwar alle Geschwister verstorben, aber deren Kinder ( seine Neffen) sind noch da.
Daher die Frage, ob die nicht im Testament bedachten Neffen oder sogar bzw. die Schwester des Mannes erbberechtigt ist.
Wenn ja, was bekommt jeder?
MFG
Hallo
Erst mal Danke für eure Antworten.
Ich kenne einen Fall, da hatte ein Ehepaar keine Kinder.
Die Frau ist verstorben. Beide hatten sich nach dem Tode als
Alleinerben eingesetzt. Er hatte keine Geschwister, die
verstorbene Ehefrau hatte noch 5 lebende Geschwister . Und
alle 5 waren zur Verwunderung des Ehemannes erbberechtigt.
Das kann nicht sein ! Geschwister könnten regulär nach Testament erben, wenn sie darin bedacht worden wären.
Aber Pflichtteil erben sie nicht ! Sie gehören als Geschwister NICHT zu den Pflichtteilsberechtigten.
Das sind nur Abkömmlinge des Erblasser(Kinder,Enkel,Urenkel…) ,Ehepartner und Eltern.
In diesen Fall, ist vom noch lebenden Mann eine Schwester da
, und von Seiten der verstorbenen Ehe- Frau zwar alle
Geschwister verstorben, aber deren Kinder ( seine Neffen)
sind noch da.
Daher die Frage, ob die nicht im Testament bedachten Neffen
oder sogar bzw. die Schwester des Mannes erbberechtigt ist.
Wenn ja, was bekommt jeder.
Neffen und Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt, sie erben nicht, nur ausdrücklich wenn im Testament erwähnt.
Es ist doch ganz simpel.
Der Mann war Alleinerbe seiner Frau. Es gibt keine Kinder und keine Eltern,also auch kein Pflichtteil.
Verstirbt jetzt auch der Mann, dann kann er es jedem vererben, der im passt. Der erbt allein, weil auch hier keine Pflichtteilsberechtigen mehr da sind !
MfG
duck313
Neffen und Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt, sie erben nicht, nur ausdrücklich wenn im Testament erwähnt.
Neffen und Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt aber sie sind grundsätzlich erstmal erbberechtigt wenn kein Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Eltern da sind.
Wenn kein Testament: Geschwister erben und wenn diese verstorben sind deren Abkömmlinge.
Wenn ein Testamtent da ist, das etwas anderes bestimmt gehen Geschwister und deren Abkömmlinge leer aus oder mit kleineren Teilen oder oder oder… je nachdem was im Testament eben geregelt ist.
Krümelchen
Hallo.
Danke für eure Antworten.
Damit ist alles klar.
Zu meinem geschilderten Fall mit den erbenden Geschwistern, kann ich nur sagen, daß dieser sich in der Verwandtschaft zugetragen hat., in den 80 ziger Jahren. Könnte es sein, daß kein Testament da war?. Ich weiß noch, daß eine Schwester damals freiwillig auf ihren Teil verzichtet hat.da sie der Meinung war, was die beiden im Leben erarbeitet haben, geht sie nichts an.
MFG