Unsere Urgrossmutter ist kuerzlich verstorben und hat in ihrem testament alles ihrem einzigen Enkelsohn ueberlassen der aber schon vor 3 Jahren verstorben, was unsere Urgrossmutter nicht wusste.(Sie litt an Dementia) Unsere Frage ist nun ob das Erbrecht vorsieht dass das Erbe an die Witwe des verstorbenen Enkelsohn’s (unserer Stiefmutter) geht (die seine Alleinerbin war) oder an die Kinder des Enkels, die Urenkel der Verstorbenen?
Es sind keine anderen direkten Erben am Leben da der Sohn unserer Urgrossmutter ein Einzelkind war und auch nur einen Sohn hatte.(unser Vater)
Wenn kein Ersatzerbe (oder ein anderer brauchbarer Hinweis) im Testament benannt worden ist, dann ist es hinfällig. Folge ist, daß gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Die Witwe ist jedenfalls nicht erbberechtigt.
Vielen Dank fuer ihre Antwort. Wir glauben aber dass die Witwe Ansprueche geltend machen wird.
Wenn kein Ersatzerbe (oder ein anderer brauchbarer Hinweis) im
Testament benannt worden ist, dann ist es hinfällig. Folge
ist, daß gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Die Witwe ist
jedenfalls nicht erbberechtigt.