Liebe/-r Experte/-in,
ein Fall:
jemand ist lt. Testament Erbe und in diesem Testment stehen noch weitere Vermächtnisnehmer.
Die erhalten vom angesparten Geld nach Abzug aller Verbindlichkeiten z. B. 1/3.
Lt. Testament sollte diese Auflage innerhalb von 2 Monaten erfüllt werden.
Das Geld war jedoch längerfristig vom Verstorbenen angelegt worden.
Einige VN waren damit einverstanden, dass die Verträge abgewartet werden und dann die Auszahlung erfolgt.
Bis auf einer…
Der hat nun dem Erben durch einen RAe klar gemacht, dass er sein Geld sofort haben möchte und er sich auch an alle Verbindlichkeiten nicht beteiligen wird.
Sprich Beerdigungskosten, Leichenschmaus, offene Rechnugnen etc.
Darauf nahm der Erbe auch einen RAe. Dieser war nun der Vermächtnisverwalter.
So nun das Problem.
Es muss ja eine Erbschaftssteuererklärung ausgefüllt werden.
Der Erbe u. die Vermächtnisnehemr einigten sich später, dass der Erbe einen Teil der Verbindlichkeiten übernehmen muss.
D. h. z.B. offene Rechnung, Beerdigungskosten, Grabkosten über 2000,00 + RAe-Kosten 2000,00
ist 4.000 € dieser Betrag geht durch 2 (Vereinbarung) = 2000,00 € und diese 2.000,00 € gehen dann nochmal durch 3.
Der Erbe muss nun somit 2000 € + 666,67 € = 2.666,67 € übernehmen.
Der Erbe der auch VN ist, bekommt nun eigentlich weniger Geld als alle anderen.
Wie muss nun diese Erlärung ausgefüllt werden?
Kann der RAe (Verwalter) abgesetzt werden, sowie die anteiligen Kosten?
Das 1/3 hätte ja ohne einen RAe jeder Vermächtnisnehmer mehr bekommen.
Muss dieser Mehrbetrag eingetragen werden? oder…
Meine Frage (n) ist vielleicht etwas kompliziert und ausschweifend, aber ich hoffe, ich bekomme doch eine Antwort.
DANKE
fly