Erbrecht (Erbschein / Erbfolge im Grundbuch)

Hallo,

folgender angenommener Fall:
Frau xy wäre Miterbe zu 1/3 in einer Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft hätte von Herrn z eine überschaubare Barschaft (kleinerer fünfstelliger Betrag) und ein sehr sehr altes Haus vererbt bekommen.
Die Erbengemeinschaft würde das Haus gerne sehr preisgünsitg verkaufen wollen.

Vom Nachlassgericht hätte Frau xy ein Schreiben bekommen und wäre zu folgenden Fragestellungen am grübeln:
a, Erbschein benötigt?
Auch wenn die Kosten bei der geringen Erbsumme überschaubar wären; da erstens ein notarielles Testament vorliegen würde und zweitens Frau xy bei Frage b, (s.u.) eher zu einem NEIN tendieren würde dächte Frau xy daran keinen zu beantragen.
b, soll die Erbfolge ins Grundbuch eingetragen werden?
Hier würde Frau xy dazu tendieren dies nicht zu tun (Haus solle ja verkauft werden und einer der Miterben sei als Testamentsvollstrecker eingetragen).

Was könnte man Frau xy raten?

Danke und Gruß,
mΔx

Hallo,

a, Erbschein benötigt?

Wenn alle test. Erben noch leben, niemand aus den Reihen der Erben ausgeschlagen hat und es auch sonst keine Auslegungsprobleme gibt braucht man keinen Erbschein. Die beglaubigte Abschrift des Testaments nebst Eröffnungsprotokoll stellt den Erbnachweis dar, siehe § 35 GBO.

b, soll die Erbfolge ins Grundbuch eingetragen werden?

Da ein Verkauf beabsichtift ist braucht es keine Grundbuchberichtigung.
Soweit jedoch auch ein Finanzierungspfandrecht vor Eigentumsumscheibung auf den neuen Eigentümer eingetragen werden soll, bedarf es vorab der Eintragung der Erben!

ml.

Hi,

vielen Dank :smile:

Grüße,
mΔx