Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage ist, ob bei einer vorhandenen notariell beglaubigten Generalvollmacht über den Tod hinaus als Alleinerbin, ein Erbschein bei der Bank erforderlich ist?
Erblasserin war die Mutter, Vater ist schon 2 Jahre tot und es ist nur die Tochter Erbin. Es geht als Erbe um zwei existierende Konten bei der gleichen Bank.
mfg
Nati
Prinzipell braucht man dann hier keinen Erbschein - aber es kommt drauf an wie das die Bank sieht! Eine Vollmacht besteht über den Tod hinaus, kann jedoch von den erben widerrufen werden.
Ich meine - erst mal versuchen mit der Vollmacht zu handeln, wenn sich die Bank querstellt sitzt du oft am kleineren Hebel.
ml.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort, leider stellt sich die Bank quer. Vertsehe das zwar nicht, denn bei meinem Schwiegervater brauchten wir das nicht, obwohl da noch 3 andere Erben waren.Naja…dann mal los Erbschein bestellen. LG nati
Hallo Nati,
in der Regel nicht, kommt aber drauf an, wie „wichtig“ sich der Bankberater nimmt 
LG aus Stuttgart
herzlichen Dank für die Anfrage zum Vorsorgerecht
Bei vorliegen einer notariellen - über den Tod hinaus gehenden Vollmacht - dürfte der Erbschein nicht erforlderich sein, um über die Konten zu verfügen - sofern dies vom Auftrag umfasst ist.
Das ist schließlich meist der Sinn der postmortalen Vollmacht - die Abwicklung auch der Konten.
Nicht selten tun sich die Banken schwer, hier sollten Sie ggf. einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
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http://www.dr-erbrecht.de
Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de
Danke für die Antwort…die Beraterin nimmt sich seeeeehr wichtig
Hallo Dr. Buerstedde,
danke für die informative Antwort. Ich sehe das genauso, denn dafür wurde ja die Generalvollmacht ausgestellt und nicht nur eine gewöhnliche Vollmacht. Naja mal schaun.
MfG
Nati