Person A = Vererber
Person B = Kinder
Person C = Enkelkinder
Person D = nicht Verwandter
Person A hat vor ca. 8 Jahren den Pflichtanteil an die Personen B bezahlt.
Person A möchte Person D alles vererben.
Person A besitzt. 1 Immobilie und Privatvermögen
Muss Person A einen Pflichtanteil an die Personen C bezahlen (Pflichtanteil an Personen B schon ausbezahlt)
Kann Person A der Person D alles vererben, ohne das die Personen B und C noch etwas bekommen.
Wie sind die Prozente ja nach tausend Euro gestaffelt von den Prozent her.
Bsp. Wenn Person A der Person D alles vererbt wäre es bei … € 30% Erbschaftssteuer. (Die Staffelung interessiert)
Wie sieht es aus, wenn Person A der Person B alles vererbt.
Wie sieht es aus, wenn Person A der Person C alles vererbt.
Wie sieht es aus, wenn Person A der Person D alles vererbt.
WENN A VOR JAHREN SEINE KINDER MIT ÍHREN PFLICHTTEILEN
ABGEGOLTEN HAT, SO IST ES SEHR WICHTIG; DASS DIESE
ZAHLUNGEN SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN UND AUCH VON DEN
VERTRAGSPARTNERN MIT UNTERSCHRIFT BESTÄTIGT WORDEN IST.
AUS DEN TEXT SOLLTE EINDEUTIG HERVORGEHEN; DASS ES SICH
HIERBEI UM DEN PFLICHTTEIL HANDELT.
ENGELKINDEN HABEN KEINEN RECHTSANSPRUCH AUF EINEN
PFLICHTTEILANSSPRUCH.
WENN A ALLES AUF DIE PERSON D VERERBEN MÖCHTE; SO MÜSSTE ER AUF ALLE FÄLLE EIN NOTARIELLES TESTAMENT ERRICHTEN. IN DIESEM TESTAMENT KÖNNTE DER NOTAR AUCH MIT VERMERKEN, DASS DIE LEIBLICHEN KINDER BEREITS IHREN
GESETZLICHEN PFLICHTTEIL BEKOMMEN HABEN-WENNS SCHRIFTLICHE UNTERLAGEN GIBT.
DIE STAFFELUNG BEI DER ERBSCHAFTSSTEUER BERÜCKSICHTIGT DIE EINZELNEN FREIBETRÄGE DER ERBEN SOWIE BEI ÜBERSTEIGENDEN BETRÄGEN DEN JEWEILIGEN PROZENTSATZ.
FREIBETRÄGE: EHEGATTEN 500000 STEUERKLASSE I
KINDER 400000
ENKELKIND 200000
GESCHWISTÉR 20000 STEUERKLASSE II
ELTERN 20000 STEUERKLASSE III
REST 20000 STEUERKLASSE III
DA DER VERKEHRSWERT DER IMMOBILIE NICHT BEKANNT IST,
EBENSOWENIG DAS ZU VERERBENDE BARVERMÖGEN
MÜSSTE D WIE FOLGT BESTEUERT WERDEN:
STEUERKLASSE III: BIS 75000 30%
BIS 300000 30%
BIS 600000 30%
BIS 6000000 30%
DARÜBER 50%
STEUERKLASSE II: WIE OBEN
STEUERKLASSE I: VERMÖGEN MINUS FREIBETRÄGE
ERGIBT FOLGENDE STUERSÄTZE:
BIS 75000 7%
BIS 300000 11%
BIS 600000 15%
BIS 6000000 19%
BIS 13000000 23%
BIS 26000000 27%
ÜBER 30%
Wenn Person A lebt kann Person A an D alles vererben und C überspringen, da die Enkel damit nichts zu tun haben.
Wenn aber Person A verstirbt dann kann B durchaus nochmal was verlangen von D,
Schreib mir mal den Sachverhalt deutlicher auf, das alles kann sehr kompliziert werden jedenfalls zwischen B und D, vorallem für D sehr teuer
Hallo fffsss,
da hat sich aber jemand den Kopf zermartert.
A muss an C nichts bezahlen zumal B lebt.
A kann an D alles vererben, wenn ! B bei der Pflichtteilsauszahlung notariell bestätigt hat, dass er auf weitere Erbschaft und Pflichtteil beim Tode von A verzichtet.
A vermacht D alles dann 20 000,–steuerfrei = Steuerklasse III und bis 6 Millionen 30%.
A vermacht B alles dann je 400 000.-- steuerfrei=
Steuerklase I dann ab 6 Millionen 15% aber Pflichtteil wird angerechnet.
A vermacht C alles dann je 200 000.-- steuerfrei
Steuerklasse I dann ab 300 000.-- 11%
wie oben A an D alles 20 000.-- frei und 30%.
Das alles wenn A keinen Ehegatten hat.
Ich muss einen Schnaps trinken
MfG
pete
A kann vor 8 J. an B keinen Pflichtteil im rechtlichen Sinne bezahlt haben, sondern es handelt sich um eine lebzeitige Zuwendung (wohl eine Schenkung bzw. Ausstattung).
Erst mit dem Tode von A entsteht der Pflichtteilsanspruch des B bzw. bei Vorversterben des B der PTanspruch des C. Daher erhält D wirtschaftlich gesehen nicht alles, auch wenn A den D zum Alleinerben einsetzt.
Der PTanspruch von B bzw. C ist (nur) ein Zahlungsanspruch auf Geld. Die Erbenstellung von D dagegen führt zu einem automatischen Eigentumserwerb beim Tode des A.
Steuerliche Auskünfte erteile ich leider nicht.
Person A = Vererber
Person B = Kinder
Person C = Enkelkinder
die bekommen in diesem fall nie etwas
Person D = nicht Verwandter
Person A hat vor ca. 8 Jahren den Pflichtanteil an die
Personen B bezahlt.
Person A möchte Person D alles vererben.
Person A besitzt. 1 Immobilie und Privatvermögen
Muss Person A einen Pflichtanteil an die Personen C bezahlen
Meines Wissens nicht
(Pflichtanteil an Personen B schon ausbezahlt)
War der korrekt?
Kann Person A der Person D alles vererben, ohne das die
Personen B und C noch etwas bekommen.
Meines Wissens ja C bekommen nichts
Wie sind die Prozente ja nach tausend Euro gestaffelt von den
Prozent her.
Bsp. Wenn Person A der Person D alles vererbt wäre es bei …
€ 30% Erbschaftssteuer. (Die Staffelung interessiert)
Wie sieht es aus, wenn Person A der Person B alles vererbt.
Wie sieht es aus, wenn Person A der Person C alles vererbt.
Wie sieht es aus, wenn Person A der Person D alles vererbt.
hallo fffggg
nach meiner info bekommen die b- personen ihren pflichtanteil des vermögens, wenn person d haupterbe ist. wie das mit den prozenten aussieht, kann ich leider nicht sagen. wem person a was und wieviel vererbt, ist seine sache.
lg sicha
Hallo fffggg., also ich denke mal, daß, wenn der Pflichtteil an die Kinder ausgezahlt ist der Erblasser keinerlei weiteren Verpflichtungen gegenüber B und C hat. Der Erblasser sollte sich aber sicherheitshalber bei einem RA erkundigen, auch was die Erbschaftssteuer betrifft.
Aber 100%ige Kennung habe ich da auch nicht, es ist auf alle Fälle ratsam, einen Fachmann zu konsultieren, da zB. die Auszahlung des Pflichtteiles notariell beurkundet sein sollte um allen eventuell später aufstretenden Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
MfG petit
Ihre Frage verlangt nach einer Gegenfrage, da offen ist, ob die Pflichtteilszahlungen mit oder ohne notariellen Pflichtteilverzichtsvertrag erfolgt sind. Wenn nein, dann besteht der Anspruch jeweils weiterhin. Die Anrechnungspflicht ist Tatfrage (in welcher Art und Weise die Zahlungen stattgefunden haben). Enkelkinder müssen den notariellen Verzicht gegen sich gelten lassen, aber nicht einen priv. „Verzicht“. Enkel sind ohnehin nur dann anspruchslegitimiert, wenn der Elternteil vorverstorben ist.
Für die Steuerfrage bin ich nicht kompetent.