Erbrecht Erbteil

Hallo,

ich wollte mal wissen wie das so im Erbrecht geregelt ist. Wenn also vor ein paar jahren jemand einen Erbteil ausbezahlt bekommen hat und es ist notariell beglaubigt das ihm nichts mehr zusteht, der gesetzliche Erbteil aber mitlererweile um ein vielfaches höher liegen würde als der teil der vorher ausbezahlt wurde, kann dann diese notariele beglaubigung angefechtet werden oder ist es so das ihm nichts mehr zusteht?

Also sagen wir mal es werden 10000 ausbezahlt und beglaubigt das dies sein erbeteil ist und er sämtliche ansprüche auf ein erbe hiermit ablegt.
Das vermögen sich aber nun auf ca. 1000000 beläuft und er ja auf einem gesetzlichen erbteil anspruch hätte der mehr wäre wie die 10000 dann wäre er ja beanchteiligt worden, oder?
sehe ich hier was falsch.

Hallo Steve,

da kann ich leider nichts dazu sagen, weis ich nicht.

Mfg
emailgeist2001

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ein Hallo zurück

Also, da kann ich nicht weiterhelfen. Aber es ist sicherlich keine ungewöhnliche Frage, den Zuwachs der Erbangelegenheit zu erfragen. Ich würde in diesem Fall einen Versuch starten um eine öffentliche Rechtsauskunft zu befragen. die sind recht preiswert und in den gelben Seiten auffindbar

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Hier wuerde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Ich weiss, dass z.B. wenn ein Kind Grundstuecke erbt, die spaeter in Bauland umgewandelt werden, die andren (Kinder) trotzdem noch von dem erhoehten Wert einen Teil ausbezahlt bekommen koennen, es sei denn sie haben schriftlich ihren Verzicht bekundet.
gruss

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Entschuldigung, aber ich kann zwar im Mietrecht die eine oder andere Auskunft erteilen, nicht jedoch im Erbrecht.

Vielleicht solltest du dann mal mit einem Anwalt sprechen.

Gruß
Ulla

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Hallo steve74de,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
In Deinem Fall wurde das Erbteil evtl. falsch eingeschätzt. Wenn es notariell beglaubigt wurde ist es nicht mehr zu ändern. Das ist meine persönliche Meinung.
Viele Grüsse
Günter

guten Tag,
folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen im Erbrecht: Ihre Frage betrifft das allgem. Bürgerliche Recht und hat das Erbrecht nur im Hintergrund. Aber dennoch folgendes: Es ist keine Beurteilung ohne die Kenntnis über den Vereinbarungstext und die Umstände möglich. Die denkbar mögliche Anfechtung (z.B. wegen Irrtums/Täuschung etc.) ist maßgeblich hiervon abhänigig (Achtung: Kurze Frist !). Ein eingehendes Gespräch mit einem erfahrenen -also älteren- Notar oder Anwalt ist zu empfehlen.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.

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Hallo,
bin da leider kein Experte.
LG

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Hallo,
ich komme erst jetzt zum Antworten und leider kann ich dir nicht helfen. Ich hatte seinerzeit bei wer-weiss-was auch eine Frage zum Erben gestellt, warum die mich als Experten drin haben, weiss ich nicht.
Lieben Gruss
Yvonne