Erbrecht:Familie die von EU-Land ->DE umziehena

Hallo,
Gesetzt den Fall :

  1. 2 Eheleute (Rentner) luxb. Nationalität wechseln ihren Wohnsitz ( verbunden mit Hausverkauf/Kauf) von Luxemburg nach Deutschland ;
  2. der Mann ist Vater eines Sohnes aus einer ersten (geschiedenen) Ehe und möchte verfügen, dass bei seinem Ableben ,seine derzeitige Ehefrau den grösstmöglichen Anteil des Vermögens erbt;
    Frage :
  3. Fallen beide Eheleute unter das deutsche Erbrecht ?
  4. Wie verhalten sie sich am günstigsten gegenüber diesem Gesetz unter den oben gegebenen Bedingungen ??
  5. müssen sie ggf. einen neuen Ehevertrag unter deutschem Recht abschliessen ?
    Danke für jeden Hinweis und/oder für eventuelle Links zu dem Thema,
    Gruß,
    Schuf

Hallo,

ich empfehle dringend ein Testament aufzusetzen, sich dabei aber durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen.
z.B. einen des DVEV
http://www.dvev.de/seminare/inhalt_224.htm

Das ist nichts zum selber stricken.

Viele Grüße
Cirwalda

Hallo,
Besten Dank für die wertvollen Hinweise, ich bin schon ein großes Stück weiter.
Ich habe trotzdem noch eine mehr prinzipielle Frage an die Rechtsexperten : Ist das BGB nur für Bundesbürger anwendbar (speziell in diesem Fall bezgl. des Erbrechts) sondern auch für Ausländer welche in Deutschland ihren Haupwohnsitz haben.
Gruß und Danke,
Schuf

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Hallo,

Ich habe trotzdem noch eine mehr prinzipielle Frage an die
Rechtsexperten : Ist das BGB nur für Bundesbürger anwendbar
(speziell in diesem Fall bezgl. des Erbrechts) sondern auch
für Ausländer welche in Deutschland ihren Haupwohnsitz haben.

ich hab mal gegoogled, da ich die Idee habe, dass mit einem Wohnsitz in Deutschland dann das BGB anwendbar ist
http://www.google.de/custom?domains=www.erbrecht-rat…

Das ist ein einziger Link der Seite www.erbrecht-ratgeber.de und dort unter „Ausland“ gesucht. Gefunden habe ich den Link über
http://www.rechtbekommen.de/erben/links.html

Ich denke, dort müssten die Antworten zu finden sein.

Viel Erfolg
Cirwalda

Hallo!

Also allgemein folgt das Erbrecht dem Personalstatut, d.h. es gilt das Erbrecht des Staates, dem die Person angehört.

Für den Einzelfall ist es jedenfalls empfehlenswert, sich von entsprechend beraten zu lassen.

Gruß
Tom