2 Eheleute (Rentner) luxb. Nationalität wechseln ihren Wohnsitz ( verbunden mit Hausverkauf/Kauf) von Luxemburg nach Deutschland ;
der Mann ist Vater eines Sohnes aus einer ersten (geschiedenen) Ehe und möchte verfügen, dass bei seinem Ableben ,seine derzeitige Ehefrau den grösstmöglichen Anteil des Vermögens erbt;
Frage :
Fallen beide Eheleute unter das deutsche Erbrecht ?
Wie verhalten sie sich am günstigsten gegenüber diesem Gesetz unter den oben gegebenen Bedingungen ??
müssen sie ggf. einen neuen Ehevertrag unter deutschem Recht abschliessen ?
Danke für jeden Hinweis und/oder für eventuelle Links zu dem Thema,
Gruß,
Schuf
ich empfehle dringend ein Testament aufzusetzen, sich dabei aber durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen.
z.B. einen des DVEV http://www.dvev.de/seminare/inhalt_224.htm
Hallo,
Besten Dank für die wertvollen Hinweise, ich bin schon ein großes Stück weiter.
Ich habe trotzdem noch eine mehr prinzipielle Frage an die Rechtsexperten : Ist das BGB nur für Bundesbürger anwendbar (speziell in diesem Fall bezgl. des Erbrechts) sondern auch für Ausländer welche in Deutschland ihren Haupwohnsitz haben.
Gruß und Danke,
Schuf
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Ich habe trotzdem noch eine mehr prinzipielle Frage an die
Rechtsexperten : Ist das BGB nur für Bundesbürger anwendbar
(speziell in diesem Fall bezgl. des Erbrechts) sondern auch
für Ausländer welche in Deutschland ihren Haupwohnsitz haben.