Ist ein Sohn über die § 894 iVm § 1365 BGB Antragberechtigt und über welche Paragraphen wenn ja, wenn sein Vater ein Grundstück an seine Tochter verkauft und die Mutter aber gegen diesen Verkauf aus finanziellen Gründen war und beide Elternteile versterben, wobei der Sohn und die Tochter alleinerben sind??? Könnte er außerdem seinen Anteil an dem Grundstück aus § 812 herausverlangen?
Der Tochter kann nur ein im _Allein_eigentum des Vaters stehendes Grundstück überhaupt verkauft worden sein. Darüber war er weder lebzeitig gehindert noch zum Ausgleich oder Einvernhemen unter den Kindern oder der Ehefrau gegenüber verpflichtet; § 1365 BGB findet insofern keine Anwendung: Auch in der Ehe bleiben Vermögen der Ehegatten oder druch Erbe erworbenes Vermögen getrennt voneinader 
Eine entsprechende Grundbucheintragung der Tochter als Eigentümerin nach Kaufpreiszahlung wäre unumkehrbar und keinesfall unrichtig; § 894 BGB scheidet ebenfalls aus.
G imager
Der Tochter kann nur ein im _Allein_eigentum des Vaters
stehendes Grundstück überhaupt verkauft worden sein. Darüber
war er weder lebzeitig gehindert noch zum Ausgleich oder
Einvernhemen unter den Kindern oder der Ehefrau gegenüber
verpflichtet; § 1365 BGB findet insofern keine Anwendung: Auch
in der Ehe bleiben Vermögen der Ehegatten oder druch Erbe
erworbenes Vermögen getrennt voneinader
Hi,
das würde ich jetzt nicht generell verneinen, siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/1364.html
Wenn das Grundstück ein wesentlicher Teil des Vermögens war, kann § 1365 BGB durchaus Anwendung finden, zumindest bei Zugewinngemeinschaft.
Mein Mann mußte bei einem Grundstückstausch auch versichern, das dieses Grundstück nicht ein wesentlicher Teil seines Vermögens ist und deshalb meine Zustimmung nicht von Nöten sei, obwohl er Alleineigentümer ist.
Gruß
Tina