Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
nehmen wir an, dass Opa O. gestorben ist. Zu Lebzeiten erzählte er, dass er ein Testament gemacht hat. Haupterbe soll Sohn S. sein. Eine Enkelin E. glaubt aber, dass auch sie im Testament bedacht wurde.
Nun meine Fragen:
Nach wieviel Tagen nach dem Todesfall wird das Testament eröffnet? Von wem wird es eröffnet? Von einem Notar? Wenn nicht von einem Notar, dann von S.? Wie erfährt E., ob sie bedacht wurde?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag.
Stefan
Häufig verwahren Personen ihr Testament selber, bei ihren Unterlagen oder im Nachtkästchen oder wo auch immer. Nur die wenigsten Testamente werden bei einem Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt. Also einfach mal Augen auf beim Ausräumen der Wohnung des Verstorbenen.
Hallo!
es kommt ganz darauf an ob das Testament amtlich hinterlegt ist.
Dann erfährt das zuständige Nachlassgericht vom Standesamt vom Tod des Opas.
Und dann läuft alles von dort aus. Es werden die Angehörigen verständigt.
Im anderen Fall, privates Testament, zu hause verwahrt, muss ja erst einmal ein Angehöriger es finden und dem Gericht abgeben( das ist Vorschrift !) und einen Antrag auf Testamentseröffnung stellen.
Und dann würden auch andere im Testament genannte Erben benachrichtigt.
Gibt es kein Testament oder ist es ungültig, dann tritt gesetzliche Erbfolge ein . Gäbe es keine Ehefrau mehr, dann erbt der einzige Sohn alles.
MfG
duck313