Hallo
Frage zu Erbrecht:
eine Tochter hat für den Vater im Rahmen der gesetzl. Betreuung die Vermögensvorsorge mit übernommen. Bevor der Vater verstorben ist, wurden verschiedenen Gläubigern sog. Vergleichszahlung (eine Zahlung & der Fall ist erledigt) angeboten.
Der Vater ist verstorben, danach kamen noch drei Firmen (zeitliche Überschneidung) welche die Vergleiche akzeptierten. Da das Erbe 6stellig mit Schulden belastet ist, hat die Tochter kommende Woche einen Termin beim Nachlassgericht um dort mit ihrer Tochter, dem Vater des Vaters und anderen Personen das Erbe gerichtlich abzulehen.
Die Kernfrage:
Sollten die Vergleiche noch bezahlt werden oder können darunter Gläubiger die Erbanerkennung erkennen? Vorab muß man sagen, dass nach dem Todesfall bereits der Stromanbieter, Gasanbieter, die Lebensversicherungs-Gesellschaft, die Bu-Renten Gesellschaft sowie eine weitere Firma wo der verstorbe Kunde gewesen ist, über den Todesfall informiert.
Es wurden nun 2 Anwälte mit dem Fall befragt, jeder sagt etwas anderes.
Was darf man vor der Erbausschlagung machen…? Da die Gläubiger das ja nicht wissen (bisher) ist die Tochter ja nun alleinige Erbin.
Noch ne weitere Frage hierzu:
Der Verstorbene war Selbstständig, Gewerbeauflösung 2006. Leider weiß weder Nachlassgericht, ehem. Steuerberaterin noch die beiden Anwälte Bescheid - was passiert mit den Akten der Firma? Gilt hierbei ebenfalls die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für den Erben bzw. Nachlassgericht etc.?
Beerdigungskosten ist klar, die werden übernommen… nur die anderen Fragen sind halt offen…
Grüße