Erbrecht für kinder, aus einer vorehe

Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand heiratet und der neue Partner (hat bereits ein eigenes Kind) hat gewissen Vermögenswerte. Der zweite Partner hat aus erster Ehe auch ein Kind. Ist damit das Kind aus erster Ehe auch automatisch erbberechtigt auf die Vermögenswerte des neuen Partners?

Kann dies durch ein Testament abgewendet werden, dass die Vermögenswerte nur dem Kind und vielleicht weiterer in der neuen Lebensgemeinschaft zukommen?

Prinzipiell klingt es ganz logisch, dass das Kind aus erster Ehe keinen Anspruch hat, nur ist das wirklich so, wenn zum Beispiel der neue Partner (mit den Vermögenswerten) verstirbt.

Was sagt ihr dazu?

Verwandte und Ehegatten sind zur gesetzlichen Erbfolge berufen. Wenn der Vater einer Person neu heiratet und die neue Frau stirbt, erbt diese Person gar nix.

Levay

Wenn d. neue Ehefrau stirbt, erbt d. Ehemann 1/2 und d. Kind der Ehefrau auch 1/2. Sollten zwischenzeitlich weitere Kinder aus dieser Ehe hervor gegangen sein, erben alle Kinder von der Hälfte in Anteilen.
Wenn dann der Mann stirbt, sind alle Kinder, auch das aus seiner 1. Ehe in gleichem Maße erbberechtigt. Dies kann durch den testamentarisch verfügten Pflichtteil allerdings anders geregelt werden.
Zudem kann im Vorhinein eine notarielle Gütertrennung erfolgen, die dann ausschließt, dass das Kind aus 1. Ehe, beim Tode d. Vaters nach dessen 2. Ehefrau, dann durch d. Erbfolge, auch Begünstigte/r über das von d. 2. Ehefrau in d. Ehe gebrachte Vermögen wäre.
MfG ramses90.

Verwandte und Ehegatten sind zur gesetzlichen Erbfolge
berufen. Wenn der Vater einer Person neu heiratet und die neue
Frau stirbt, erbt diese Person gar nix.

hi,

wie kommst du zu dieser aussage?
sorry, ich kapiers nur nicht.

gruß
ann

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Vielleicht verstehe ich die Frage ja nur falsch…

Also: X hat Mama M und Papa P. Papa P lässt sich scheiden heitratet langjährige Geliebte L. Die Frage soll doch nun lauten, ob, wenn L stirbt, X sie beerbt. Oder…?

Levay

achsoooo, jetzt kapier ich!

Vielleicht verstehe ich die Frage ja nur falsch…

Also: X hat Mama M und Papa P. Papa P lässt sich scheiden
heitratet langjährige Geliebte L. Die Frage soll doch nun
lauten, ob, wenn L stirbt, X sie beerbt. Oder…?

ne klar, dann erbt X nix.
deine antwort las ich so, als würde X nicht erben, wenn (der leibliche) papa P stirbt *brettvormkopp*

j2xxxs frage hatte ich eher in die andere richtung verstanden, bin mir jetzt aber auch nicht mehr sicher.

schöne grüße
ann

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