Guten Tag,
mein Fall ist etwas kompliziert, ich versuche es kurz zusammen zu fassen.
Vor 1 Jahr ist der Lebensgefährte meiner Großmutter gestorben. Sie waren 25 Jahre zusammen, er war jedoch noch verheiratet. Er wollte sich bis zum Schluss des Geldes wegen nicht scheiden lassen, er befürchtete das seine „Ex“ ihm alles weg nimmt.
Nun ist meine Großmutter aber Alleinerbin geworden. Sein einziger Sohn bekam ein Vermächtnis.
Nun will die Gegenpartei natürlich mehr als den üblichen Pflichtanteil.
Nachdem der letzte Anwalt der Gegenpartei herausgefunden hat das sie nicht unbedingt immer die Wahrheit gesagt haben (z.B. angeblicher Wasserschaden um die Wohnung des Verstorbenen aufzubrechen etc.), hat er den Fall abgegeben. Der neue Rechtsanwalt forderte nun das wir bei der Bank rückwirkend alle Kontoauszüge bis 1997 anfordern!! Wir fanden das eine Unverschämtheit und haben verweigert. Es befanden sich noch diverse Auszüge in seinen Unterlagen und wir boten an, das sie diese haben können.
Heute kam ein Brief das der Anwalt der Gegenpartei nun die Kontoauszüge selbst beantragen würde.
Ist dies rechtens?? Kann er die Auszüge beantragen auch wenn meine Großmutter Alleinerbin ist?? Meiner Meinung nach ist bezüglich des Erbes nur der Kontostand zum Todeszeitpunkt relevant. Irre ich hier??
Ich bitte Sie um eine rasche Antwort und bedanke mich vielmals im Voraus!!
Mit freundlichen Grüßen,
H.M.